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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 01.09.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 30.06.2011  
HAU1/0018/11  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses      
Ö 6  
Errichtung eines Friedwaldes im Tiergarten Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG öffentliches Grün/Baumschutz  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0576/11  
Ö 7  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Zeitz "Steinsgraben / Lindenplatz / Richterstraße / Humboldtstraße" ausgearbeitet von : FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0527/11  
Ö 8  
Beschluss der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz (Stand 21.04.2011) als eigenständiger Bestandteil des Stadtentwicklungskonzeptes ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
V/STR/65/0591/11  
    VORLAGE
    1

 

1. Der Stadtrat beschließt das Konzept der Fortschreibung des
          Verkehrsentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz (Stand 21.04.2011) als
          eigenständigen Bestandteil des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes.

 

2.    Es bildet die künftige Handlungsgrundlage zur Umgestaltung des Verkehrsnetzes der
          Stadt Zeitz.

 

3.   Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen schrittweise umgesetzt werden. Bei der
          Planung der Einzelmaßnahmen ist der Bauausschuss einzubeziehen.

 

Erläuterung zum Beschluss:

Unter Punkt 6.1.1 kurzfristige Maßnahmen im Gründerzeitgebiet, hier Punkt 4 heißt es: „Verkehrsfreigabe der Altenburger Straße und Weberstraße für den Zweirichtungsverkehr mit der entsprechenden Anpassung der Beschilderung und der FSA an der Vater-Jahn-Straße.“

 

Die Aufhebung des Zweirichtungsverkehrs in der Weberstraße ist jedoch nicht zwangsläufig eine Bedingung für die Aufgabe des Einbahnstraßenverkehrs in der Altenburger Straße. Deshalb ist als kurzfristige Maßnahme nur die Aufhebung des Einbahnverkehrs in der Altenburger Straße als vorrangiges Planungsziel anzusehen. Daraus ergibt sich zwangsläufig die damit verbundene Umgestaltung der Knoten am Kalktor und am Kleefeldplatz. Hierbei muss auch die Einbindung der Virchowstraße Beachtung finden.

 

Mit der Verkehrsfreigabe der Altenburger Straße für den Zweirichtungsverkehr erfolgt nicht zeitgleich die Öffnung der Weberstraße für den Gegenverkehr. Dieser Prozess kann und muss stufenweise erfolgen.

   
    24.08.2011 - Bauausschuss
    Ö 8 - geändert beschlossen
    Beschluss:

ergänzter Beschluss:

 

1.  Der Stadtrat beschließt das Konzept der Fortschreibung des
     Verkehrsentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz (Stand 21.04.2011) als
     eigenständigen Bestandteil des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes.

 

2.  Es bildet die künftige Handlungsgrundlage zur Umgestaltung des Verkehrsnetzes der
     Stadt Zeitz.

 

3.  Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen schrittweise umgesetzt werden. Bei der
     Planung der Einzelmaßnahmen ist der Bauausschuss einzubeziehen.

 

4.  Zur Öffnung der Weberstraße im Zweirichtungsverkehr ist ein gesonderter

     Beschluss des Stadtrates erforderlich.

 

 

Erläuterung zum Beschluss:

Unter Punkt 6.1.1 kurzfristige Maßnahmen im Gründerzeitgebiet, hier Punkt 4 heißt es: „Verkehrsfreigabe der Altenburger Straße und Weberstraße für den Zweirichtungsverkehr mit der entsprechenden Anpassung der Beschilderung und der FSA an der Vater-Jahn-Straße.“

 

Die Aufhebung des Zweirichtungsverkehrs in der Weberstraße ist jedoch nicht zwangsläufig eine Bedingung für die Aufgabe des Einbahnstraßenverkehrs in der Altenburger Straße. Deshalb ist als kurzfristige Maßnahme nur die Aufhebung des Einbahnverkehrs in der Altenburger Straße als vorrangiges Planungsziel anzusehen. Daraus ergibt sich zwangsläufig die damit verbundene Umgestaltung der Knoten am Kalktor und am Kleefeldplatz. Hierbei muss auch die Einbindung der Virchowstraße Beachtung finden.

 

Mit der Verkehrsfreigabe der Altenburger Straße für den Zweirichtungsverkehr erfolgt nicht zeitgleich die Öffnung der Weberstraße für den Gegenverkehr. Dieser Prozess kann und muss stufenweise erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    01.09.2011 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 8 - geändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0591/11   
    Beschluss:

ergänzter Beschluss:

 

1.  Der Stadtrat beschließt das Konzept der Fortschreibung des
     Verkehrsentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz (Stand 21.04.2011) als
     eigenständigen Bestandteil des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes.

 

2.  Es bildet die künftige Handlungsgrundlage zur Umgestaltung des Verkehrsnetzes der
     Stadt Zeitz.

 

3.  Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen schrittweise umgesetzt werden. Bei der
     Planung der Einzelmaßnahmen ist der Bauausschuss einzubeziehen.

 

4.  Zur Öffnung der Weberstraße im Zweirichtungsverkehr ist ein gesonderter

     Beschluss des Stadtrates erforderlich.

 

 

Erläuterung zum Beschluss:

Unter Punkt 6.1.1 kurzfristige Maßnahmen im Gründerzeitgebiet, hier Punkt 4 heißt es: „Verkehrsfreigabe der Altenburger Straße und Weberstraße für den Zweirichtungsverkehr mit der entsprechenden Anpassung der Beschilderung und der FSA an der Vater-Jahn-Straße.“

 

Die Aufhebung des Zweirichtungsverkehrs in der Weberstraße ist jedoch nicht zwangsläufig eine Bedingung für die Aufgabe des Einbahnstraßenverkehrs in der Altenburger Straße. Deshalb ist als kurzfristige Maßnahme nur die Aufhebung des Einbahnverkehrs in der Altenburger Straße als vorrangiges Planungsziel anzusehen. Daraus ergibt sich zwangsläufig die damit verbundene Umgestaltung der Knoten am Kalktor und am Kleefeldplatz. Hierbei muss auch die Einbindung der Virchowstraße Beachtung finden.

 

Mit der Verkehrsfreigabe der Altenburger Straße für den Zweirichtungsverkehr erfolgt nicht zeitgleich die Öffnung der Weberstraße für den Gegenverkehr. Dieser Prozess kann und muss stufenweise erfolgen.

Abstimmungsergebnis mit der Ergänzung Punkt 4:

Abstimmungsergebnis mit der Ergänzung Punkt 4:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

  2

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 9  
Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" mit Änderungen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0597/11  
Ö 10  
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen in der Ortslage Zeitz-Hainichen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0598/11  
Ö 11  
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen in der Ortslage Zeitz-Aue/Aylsdorf ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0600/11  
Ö 12  
Widmung einer städtischen Privatfläche "Parkplatz Klinkerhallen" zur Gemeindestraße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0599/11  
Ö 13  
Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens für den Bebauungsplan-Nr. 3 „Radeland“ der Stadt Zeitz OT Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
V/STR/65/0601/11  
Ö 14  
Gestaltungssatzung der Stadt Zeitz - Neufassung ausgearbeitet: FB Baurecht, SG Stadtsanierung  
Enthält Anlagen
V/STR/63/0551/11  
Ö 15  
Wahl der Schiedspersonen  
V/STR/10/0617/11  
Ö 16  
Beendigung einer Ausnahmegenehmigung  
V/STR/STR/0621/11  
Ö 17  
Gedenken an die jüdische Familie des Dr. Flörsheim ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD     V/STR/STR/0547/11  
Ö 18  
Überarbeitung der städtischen Gestaltungskonzeption ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD  
V/STR/STR/0607/11  
Ö 19  
Umsetzung des Kunstwerkes "Die Stehende" aus der Donaliesstraße in den Schlosspark Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD  
V/STR/STR/0602/11  
Ö 20  
Namensgebung des Weinberges Rothestraße Zeitz - oberer Teil von Bora Weinberg, unterer Teil Martin Luther Weinberg - ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD
V/STR/STR/0548/11  
Ö 21  
Allgemeine Anfragen      
N 22     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 23     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 30.06.2011    
N 24     Besetzung FBL Zentrale Dienste    
N 25     Führung auf Probe § 31 TVöD - Fachbereichsleiter Zentrale Dienste   V/STR/10/0622/11  
N 26     Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle   V/STR/63/0614/11  
N 27     Allgemeine Anfragen    
N 28     Schließung der Sitzung