Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 21.06.2018 | HAU1/0043/18 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Terminplan für die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse für das Jahr 2019 bis zur konstituierenden Sitzung | VI/STR/10/0795/18 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VI/STR/40/0764/18 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VI/STR/40/0771/18 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Schulentwicklungsplanung der allgemeinbildenden Schulen der Stadt Zeitz für den Zeitraum 2019/2020 bis 2023/2024 und der Prognose 2033/2034 | VI/STR/40/0792/18 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Aufgabenstellung: Neustrukturierung Museum Schloss Moritzburg Zeitz, GRW-Fördermittel | VI/STR/40/0805/18 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Schützenstraße mit geänderter Abschnittsbildung im 1. BA | VI/STR/65/0767/18 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Schützenstraße mit geänderter Abschnittsbildung im 1. BA und hebt gleichzeitig den Beschluss-Nr. VI/STR/65/0205/0907/15 vom 09.07.2015 zur Maßnahme auf.
Die Abschnittsbildung wird wie folgt geändert:
1. Abschnitt: Schützenstraße/Westseite Einmündung Weberstraße/Thomas-Mann-Straße (Flurstück 2011/173 der Flur 43 und Flurstück 172/2 der Flur 43 -teilweise) bis Einmündung Posaer Straße Ostseite (Bauende Baumaßnahme Tröglitzer Straße – Flurstück 452 und 49/1-teilweise der Flur 71)
2. Abschnitt: Schützenplatz (Flurstück 120 der Flur 73 und Flurstück 452 der Flur 71) bis Mittelstraße (Flurstück 2103/137 der Flur 73 und Flurstück 881/105 der Flur 72)
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Schützenstraße als Hauptverkehrsstraße (1. Abschnitt) und der Schützenplatz als Haupterschließungsstraße (2. Abschnitt) klassifiziert.
Gemäß § 1a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Abschnittsbildung beschlossen.
|
|||||||||||||||||||
15.08.2018 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Schützenstraße mit geänderter Abschnittsbildung im 1. BA und hebt gleichzeitig den Beschluss-Nr. VI/STR/65/0205/0907/15 vom 09.07.2015 zur Maßnahme auf.
Die Abschnittsbildung wird wie folgt geändert:
1. Abschnitt: Schützenstraße/Westseite Einmündung Weberstraße/Thomas-Mann-Straße (Flurstück 2011/173 der Flur 43 und Flurstück 172/2 der Flur 43 -teilweise) bis Einmündung Posaer Straße Ostseite (Bauende Baumaßnahme Tröglitzer Straße – Flurstück 452 und 49/1-teilweise der Flur 71)
2. Abschnitt: Schützenplatz (Flurstück 120 der Flur 73 und Flurstück 452 der Flur 71) bis Mittelstraße (Flurstück 2103/137 der Flur 73 und Flurstück 881/105 der Flur 72)
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Schützenstraße als Hauptverkehrsstraße (1. Abschnitt) und der Schützenplatz als Haupterschließungsstraße (2. Abschnitt) klassifiziert.
Gemäß § 1a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Abschnittsbildung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||
30.08.2018 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Schützenstraße mit geänderter Abschnittsbildung im 1. BA und hebt gleichzeitig den Beschluss-Nr. VI/STR/65/0205/0907/15 vom 09.07.2015 zur Maßnahme auf.
Die Abschnittsbildung wird wie folgt geändert:
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Schützenstraße als Hauptverkehrsstraße (1. Abschnitt) und der Schützenplatz als Haupterschließungsstraße (2. Abschnitt) klassifiziert.
Gemäß § 1a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Abschnittsbildung beschlossen. Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||
06.09.2018 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0767/16 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0767/0609/18:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Schützenstraße mit geänderter Abschnittsbildung im 1. BA und hebt gleichzeitig den Beschluss-Nr. VI/STR/65/0205/0907/15 vom 09.07.2015 zur Maßnahme auf.
Die Abschnittsbildung wird wie folgt geändert:
1. Abschnitt: Schützenstraße/Westseite Einmündung Weberstraße/Thomas-Mann-Straße (Flurstück 2011/173 der Flur 43 und Flurstück 172/2 der Flur 43 -teilweise) bis Einmündung Posaer Straße Ostseite (Bauende Baumaßnahme Tröglitzer Straße – Flurstück 452 und 49/1-teilweise der Flur 71)
2. Abschnitt: Schützenplatz (Flurstück 120 der Flur 73 und Flurstück 452 der Flur 71) bis Mittelstraße (Flurstück 2103/137 der Flur 73 und Flurstück 881/105 der Flur 72)
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Schützenstraße als Hauptverkehrsstraße (1. Abschnitt) und der Schützenplatz als Haupterschließungsstraße (2. Abschnitt) klassifiziert.
Gemäß § 1a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Abschnittsbildung beschlossen. Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||
Ö 13 | Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 82 gemäß § 13 b Baugesetzbuch – „Eigenheimbebauung Dietrich- Bonhoeffer Straße“ | VI/STR/65/0768/18 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 83 „Industriegebiet Zeitzer Guss“ | VI/STR/65/0776/18 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 80 - Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren | VI/STR/65/0781/18 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0782/18 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Vertretung der Stadt Zeitz in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach | VI/STR/OB/0799/18 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Zuweisung erforderlicher Haushaltsmittel als Budget für den Ortschaftsrat Theißen ab dem Haushaltsjahr 2019 und Folgejahre Antrag: Ortschaftsrat Theißen | VI/STR/05/0784/18 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 20 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 21 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 07.06.2018 | ||||||||||||||||||
N 22 | Evangelische Grundschule im Franziskanerkloster Zeitz - Beauftragung von Leistungen der Projektsteuerung | VI/STR/63/0806/18 | |||||||||||||||||
N 23 | Vergabe von Planungsleistungen | VI/STR/65/0783/18 | |||||||||||||||||
N 24 | Mitteilung über alle Vergaben gemäß § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle | VI/STR/63/0779/18 | |||||||||||||||||
N 25 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 26 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||