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Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 30.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 21.06.2018  
HAU1/0043/18  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses      
Ö 6  
Bürgerfragestunde      
Ö 7  
Terminplan für die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse für das Jahr 2019 bis zur konstituierenden Sitzung  
VI/STR/10/0795/18  
Ö 8  
Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz  
VI/STR/40/0764/18  
Ö 9  
Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz  
VI/STR/40/0771/18  
Ö 10  
Schulentwicklungsplanung der allgemeinbildenden Schulen der Stadt Zeitz für den Zeitraum 2019/2020 bis 2023/2024 und der Prognose 2033/2034
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0792/18  
Ö 11  
Aufgabenstellung: Neustrukturierung Museum Schloss Moritzburg Zeitz, GRW-Fördermittel  
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0805/18  
Ö 12  
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Schützenstraße mit geänderter Abschnittsbildung im 1. BA  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0767/18  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Schützenstraße mit geänderter Abschnittsbildung im 1. BA und hebt gleichzeitig den Beschluss-Nr. VI/STR/65/0205/0907/15 vom 09.07.2015 zur Maßnahme auf.

 

Die Abschnittsbildung wird wie folgt geändert:

 

1.     Abschnitt: Schützenstraße/Westseite Einmündung Weberstraße/Thomas-Mann-Straße (Flurstück 2011/173 der Flur 43 und Flurstück 172/2 der Flur 43 -teilweise) bis Einmündung Posaer Straße Ostseite (Bauende Baumaßnahme Tröglitzer Straße – Flurstück 452 und 49/1-teilweise der Flur 71)

 

2.     Abschnitt: Schützenplatz (Flurstück 120 der Flur 73 und Flurstück 452 der Flur 71) bis Mittelstraße (Flurstück 2103/137 der Flur 73 und Flurstück 881/105 der Flur 72)

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Schützenstraße als Hauptverkehrsstraße (1. Abschnitt) und der Schützenplatz als Haupterschließungsstraße (2. Abschnitt) klassifiziert.

 

Gemäß § 1a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Abschnittsbildung beschlossen.

 

   
    15.08.2018 - Bauausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Schützenstraße mit geänderter Abschnittsbildung im 1. BA und hebt gleichzeitig den Beschluss-Nr. VI/STR/65/0205/0907/15 vom 09.07.2015 zur Maßnahme auf.

 

Die Abschnittsbildung wird wie folgt geändert:

 

1.     Abschnitt: Schützenstraße/Westseite Einmündung Weberstraße/Thomas-Mann-Straße (Flurstück 2011/173 der Flur 43 und Flurstück 172/2 der Flur 43 -teilweise) bis Einmündung Posaer Straße Ostseite (Bauende Baumaßnahme Tröglitzer Straße – Flurstück 452 und 49/1-teilweise der Flur 71)

 

2.     Abschnitt: Schützenplatz (Flurstück 120 der Flur 73 und Flurstück 452 der Flur 71) bis Mittelstraße (Flurstück 2103/137 der Flur 73 und Flurstück 881/105 der Flur 72)

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Schützenstraße als Hauptverkehrsstraße (1. Abschnitt) und der Schützenplatz als Haupterschließungsstraße (2. Abschnitt) klassifiziert.

 

Gemäß § 1a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Abschnittsbildung beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    30.08.2018 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Schützenstraße mit geänderter Abschnittsbildung im 1. BA und hebt gleichzeitig den Beschluss-Nr. VI/STR/65/0205/0907/15 vom 09.07.2015 zur Maßnahme auf.

 

Die Abschnittsbildung wird wie folgt geändert:

 

  1. Abschnitt: Schützenstraße/Westseite Einmündung Weberstraße/Thomas-Mann-Straße (Flurstück 2011/173 der Flur 43 und Flurstück 172/2 der Flur 43 -teilweise) bis Einmündung Posaer Straße Ostseite (Bauende Baumaßnahme Tröglitzer Straße – Flurstück 452 und 49/1-teilweise der Flur 71)

 

  1. Abschnitt: Schützenplatz (Flurstück 120 der Flur 73 und Flurstück 452 der Flur 71) bis Mittelstraße (Flurstück 2103/137 der Flur 73 und Flurstück 881/105 der Flur 72)

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Schützenstraße als Hauptverkehrsstraße (1. Abschnitt) und der Schützenplatz als Haupterschließungsstraße (2. Abschnitt) klassifiziert.

 

Gemäß § 1a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Abschnittsbildung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    06.09.2018 - Stadtrat Zeitz
    Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0767/16   
   

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0767/0609/18:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Schützenstraße mit geänderter Abschnittsbildung im 1. BA und hebt gleichzeitig den Beschluss-Nr. VI/STR/65/0205/0907/15 vom 09.07.2015 zur Maßnahme auf.

 

Die Abschnittsbildung wird wie folgt geändert:

 

1.     Abschnitt: Schützenstraße/Westseite Einmündung Weberstraße/Thomas-Mann-Straße (Flurstück 2011/173 der Flur 43 und Flurstück 172/2 der Flur 43 -teilweise) bis Einmündung Posaer Straße Ostseite (Bauende Baumaßnahme Tröglitzer Straße – Flurstück 452 und 49/1-teilweise der Flur 71)

 

2.     Abschnitt: Schützenplatz (Flurstück 120 der Flur 73 und Flurstück 452 der Flur 71) bis Mittelstraße (Flurstück 2103/137 der Flur 73 und Flurstück 881/105 der Flur 72)

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Schützenstraße als Hauptverkehrsstraße (1. Abschnitt) und der Schützenplatz als Haupterschließungsstraße (2. Abschnitt) klassifiziert.

 

Gemäß § 1a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Abschnittsbildung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

27

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 13  
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 82 gemäß § 13 b Baugesetzbuch – „Eigenheimbebauung Dietrich- Bonhoeffer Straße“  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0768/18  
Ö 14  
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 83 „Industriegebiet Zeitzer Guss“  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0776/18  
Ö 15  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 80 - Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0781/18  
Ö 16  
Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Zeitz  
VI/STR/65/0782/18  
Ö 17  
Vertretung der Stadt Zeitz in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach  
VI/STR/OB/0799/18  
Ö 18  
Zuweisung erforderlicher Haushaltsmittel als Budget für den Ortschaftsrat Theißen ab dem Haushaltsjahr 2019 und Folgejahre Antrag: Ortschaftsrat Theißen  
VI/STR/05/0784/18  
Ö 19  
Allgemeine Anfragen und Informationen      
N 20     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 21     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 07.06.2018    
N 22     Evangelische Grundschule im Franziskanerkloster Zeitz - Beauftragung von Leistungen der Projektsteuerung   VI/STR/63/0806/18  
N 23     Vergabe von Planungsleistungen   VI/STR/65/0783/18  
N 24     Mitteilung über alle Vergaben gemäß § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle   VI/STR/63/0779/18  
N 25     Allgemeine Anfragen und Informationen    
N 26     Schließung der Sitzung