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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 21.06.2018 |
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HAU1/0043/18 |
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Ö 5 |
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Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses |
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Ö 6 |
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Bürgerfragestunde |
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Ö 7 |
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Terminplan für die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse für das Jahr 2019 bis zur konstituierenden Sitzung |
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VI/STR/10/0795/18 |
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Ö 8 |
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Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz |
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VI/STR/40/0764/18 |
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Ö 9 |
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Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz |
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VI/STR/40/0771/18 |
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Ö 10 |
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Schulentwicklungsplanung der allgemeinbildenden Schulen der Stadt Zeitz für den Zeitraum 2019/2020 bis 2023/2024 und der Prognose 2033/2034 |
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VI/STR/40/0792/18 |
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Ö 11 |
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Aufgabenstellung: Neustrukturierung Museum Schloss Moritzburg Zeitz, GRW-Fördermittel |
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VI/STR/40/0805/18 |
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Ö 12 |
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Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Schützenstraße mit geänderter Abschnittsbildung im 1. BA |
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VI/STR/65/0767/18 |
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Ö 13 |
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Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 82 gemäß § 13 b Baugesetzbuch – „Eigenheimbebauung Dietrich- Bonhoeffer Straße“ |
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VI/STR/65/0768/18 |
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Ö 14 |
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Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 83 „Industriegebiet Zeitzer Guss“ |
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VI/STR/65/0776/18 |
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Ö 15 |
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 80 - Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren |
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VI/STR/65/0781/18 |
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VORLAGE |
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Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 80 der Stadt Zeitz - Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.1. – 2.3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird der Bebauungsplan Nr. 80 der Stadt Zeitz – Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5.1. – 5.3.) des Bebauungsplanes Nr. 80 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
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15.08.2018 - Bauausschuss |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 80 der Stadt Zeitz - Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.1. – 2.3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird der Bebauungsplan Nr. 80 der Stadt Zeitz – Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5.1. – 5.3.) des Bebauungsplanes Nr. 80 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 | davon anwesend: | 4 | Ja-Stimmen: | 4 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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30.08.2018 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss |
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Ö 15 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 80 der Stadt Zeitz - Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.1. – 2.3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird der Bebauungsplan Nr. 80 der Stadt Zeitz – Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5.1. – 5.3.) des Bebauungsplanes Nr. 80 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 | davon anwesend: | 10 | Ja-Stimmen: | 10 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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06.09.2018 - Stadtrat Zeitz |
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Ö 13 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0781/18 |
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Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0781/0609/18: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 80 der Stadt Zeitz - Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.1. – 2.3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird der Bebauungsplan Nr. 80 der Stadt Zeitz – Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5.1. – 5.3.) des Bebauungsplanes Nr. 80 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 | davon anwesend: | 27 | Ja-Stimmen: | 25 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 1 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 1 (Herr Musgiller) |
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Ö 16 |
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Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Zeitz |
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VI/STR/65/0782/18 |
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Ö 17 |
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Vertretung der Stadt Zeitz in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach |
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VI/STR/OB/0799/18 |
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Ö 18 |
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Zuweisung erforderlicher Haushaltsmittel als Budget für den Ortschaftsrat Theißen ab dem Haushaltsjahr 2019 und Folgejahre
Antrag: Ortschaftsrat Theißen |
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VI/STR/05/0784/18 |
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Ö 19 |
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Allgemeine Anfragen und Informationen |
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N 20 |
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Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung |
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N 21 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 07.06.2018 |
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N 22 |
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Evangelische Grundschule im Franziskanerkloster Zeitz - Beauftragung von Leistungen der Projektsteuerung |
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VI/STR/63/0806/18 |
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N 23 |
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Vergabe von Planungsleistungen |
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VI/STR/65/0783/18 |
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N 24 |
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Mitteilung über alle Vergaben gemäß § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle
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VI/STR/63/0779/18 |
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N 25 |
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Allgemeine Anfragen und Informationen |
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N 26 |
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Schließung der Sitzung |
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