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Tagesordnung - 43. Sitzung des Stadtrates Zeitz  

Bezeichnung: 43. Sitzung des Stadtrates Zeitz
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 06.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Zusatz: Bringen Sie bitte folgende bereits ausgereichte Unterlagen zur Sitzung mit: Zu TOP 19 - Personalentwicklungskonzept der Stadt Zeitz - 4. Fortschreibung für den Zeitraum 2018 - 2026.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 40. Sitzung des Stadtrates vom 14.06.2018  
STR/0049/18  
Ö 4.1  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 41.(Sonder-) Sitzung des Stadtrates vom 21.06.2018  
STR/0049/18  
Ö 4.2  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 42. (Sonder-) Sitzung des Stadtrates vom 27.06.2018  
STR/0049/18  
Ö 5  
Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der 40. Sitzung des Stadtrates vom 14.06.2018      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse      
Ö 8  
Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters      
Ö 9  
Beauftragung stellvertretender Ortswehrleiter  
VI/STR/32/0780/18  
Ö 10  
Vertretung der Stadt Zeitz in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach  
VI/STR/OB/0799/18  
Ö 11  
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 83 „Industriegebiet Zeitzer Guss“  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0776/18  
Ö 12  
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 82 gemäß § 13 b Baugesetzbuch – „Eigenheimbebauung Dietrich- Bonhoeffer Straße“  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0768/18  
Ö 13  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 80 - Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0781/18  
    VORLAGE
   

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 80 der Stadt Zeitz - Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.1. – 2.3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird der Bebauungsplan Nr. 80 der Stadt Zeitz – Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz  - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 5.1. – 5.3.) des Bebauungsplanes Nr. 80 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

 

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

   
    15.08.2018 - Bauausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 80 der Stadt Zeitz - Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.1. – 2.3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird der Bebauungsplan Nr. 80 der Stadt Zeitz – Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz  - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 5.1. – 5.3.) des Bebauungsplanes Nr. 80 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    30.08.2018 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 80 der Stadt Zeitz - Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.1. – 2.3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird der Bebauungsplan Nr. 80 der Stadt Zeitz – Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz  - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 5.1. – 5.3.) des Bebauungsplanes Nr. 80 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    06.09.2018 - Stadtrat Zeitz
    Ö 13 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0781/18   
   

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0781/0609/18:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 80 der Stadt Zeitz - Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.1. – 2.3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird der Bebauungsplan Nr. 80 der Stadt Zeitz – Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz  - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 5.1. – 5.3.) des Bebauungsplanes Nr. 80 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

27

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  1    (Herr Musgiller)

 

Ö 14  
Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Zeitz
VI/STR/65/0782/18  
Ö 15  
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Schützenstraße mit geänderter Abschnittsbildung im 1. BA  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0767/18  
Ö 16  
Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung  
VI/STR/65/0773/18  
Ö 17  
Schulentwicklungsplanung der allgemeinbildenden Schulen der Stadt Zeitz für den Zeitraum 2019/2020 bis 2023/2024 und der Prognose 2033/2034
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0792/18  
Ö 18  
Terminplan für die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse für das Jahr 2019 bis zur konstituierenden Sitzung  
VI/STR/10/0795/18  
Ö 19  
Personalentwicklungskonzept der Stadt Zeitz - 4. Fortschreibung für den Zeitraum 2018 - 2026  
Enthält Anlagen
VI/STR/10/0803/18  
Ö 20  
Zuweisung erforderlicher Haushaltsmittel als Budget für den Ortschaftsrat Theißen ab dem Haushaltsjahr 2019 und Folgejahre Antrag: Ortschaftsrat Theißen  
VI/STR/05/0784/18  
Ö 21  
Anschaffung eines zweiten Schwanes für den Zeitzer Schwanenteich Antrag: Fraktion Die Linke.  
VI/STR/10/0809/18  
Ö 22  
Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters      
N 23     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 24     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 40. Sitzung des Stadtrates vom 14.06.2018    
N 25     Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters    
N 26     Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters    
N 27     Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters    
N 28     Schließung der Sitzung