Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2020, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2020 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:
1 Feststellung des Jahresabschlusses 2020
1.1 Bilanzsumme 62.230.500,96 EUR
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf:
- das Anlagevermögen 58.537.247,88 EUR
- das Umlaufvermögen 3.692.705,70 EUR
- den Rechnungsabgrenzungsposten 547,38 EUR
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf:
- das Eigenkapital 6.479.723,67 EUR
- die Sonderposten 19.334.042,72 EUR
- die empfangenen Ertragszuschüsse 14.189.482,54 EUR
- die Rückstellungen 1.577.431,65 EUR
- die Verbindlichkeiten 19.889.820,38 EUR
- den Rechnungsabgrenzungsposten 760.000,00 EUR
1.2 Jahresgewinn 502.131,71 EUR
1.2.1 Summe der Erträge 6.387.373,93 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 5.885.242,22 EUR
2 Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2020 Entlastung erteilt.
3 Verwendung des Jahresgewinns
- zur Abführung an den Haushalt des Aufgabenträgers 37.886,73 EUR
- auf neue Rechnung vorzutragen 464.244,98 EUR