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Tagesordnung - 28. Sitzung des Stadtrates Zeitz  

Bezeichnung: 28. Sitzung des Stadtrates Zeitz
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 14.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Anlagen:
DOC260612-26062012104724

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 03.05.2012  
STR/0002/12  
Ö 5  
Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates      
Ö 6  
Verleihung von Ehrenurkunden der Stadt Zeitz an verdiente Stadträtinnen und Stadträte      
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse      
Ö 9  
Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters      
Ö 10  
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz zum 31. August 2011  
Enthält Anlagen
V/STR/74/0763/12  
Ö 11  
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz
Enthält Anlagen
V/STR/32/0765/12  
Ö 12  
Handlungskonzept Kindertageseinrichtungen in Zeitz  
Enthält Anlagen
V/STR/40/0776/12  
Ö 13  
Änderungssatzung Kindereinrichtung Theißen bei Änderung der Staffelung  
Enthält Anlagen
V/STR/40/0788/12  
Ö 14  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 der Stadt Zeitz - Lückenschließung Hainichener Dorfstraße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0770/12  
Ö 15  
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 3 GE/GI „Wildenborner Höhe“ der ehemaligen Gemeinde Geußnitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0745/12  
Ö 16  
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 „Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächen-Anlage“ im Ortsteil Wildenborn von Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0746/12  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 68/19, 68/20 tlw., 69/5, 69/9, 69/10, 69/11, 69/12, 74/2, 74/3 tlw., 87/3, 87/5, 87/6, 87/7, 87/8, 87/9, 87/10 tlw.,90/6, 90/7 und 90/8 tlw.  in der Gemarkung Geußnitz in der Flur 5 wird der vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 65 „Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächen-Anlage“ aufgestellt. Sollte sich im Verlauf der Planbearbeitung herausstellen, dass durch erforderliche Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches (für die Erschließung) eine Erweiterung des Geltungsbereiches notwendig wird, erfolgt diese. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächen-Anlage

Da es für den Ortsteil Geußnitz noch keinen wirksamen Flächennutzungsplan gibt, ein Entwurf dafür im Verfahren ist, erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 8 Abs. 2 und 3 BauGB im Parallelverfahren bzw. als vorzeitiger Bebauungsplan.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

   
    27.03.2012 - Ortschaftsrat Geußnitz
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Erläuterung durch Herrn Villiers:

Erläuterung durch Herrn Villiers:

- Siehe Beschlussvorlage. Bebauungsplanverfahren ist für dieses Vorhaben notwendig.

  Aufstellungsbeschluss ist nur Start für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens.

  Genehmigungsfähigkeit bleibt abzuwarten.

- Ortschaftsrat hat keine großen Bedenken, da sich die Anlage innerhalb der Kiesgrube

  befindet. Ortschaftsrat bittet aber, an eine Umgrenzung mit Grünstreifen zu denken und den

  Tierwechsel bei der Planung der Umzäunung zu beachten.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Für die Flurstücke 68/19, 68/20 tlw., 69/5, 69/9, 69/10, 69/11, 69/12, 74/2, 74/3 tlw., 87/3, 87/5, 87/6, 87/7, 87/8, 87/9, 87/10 tlw.,90/6, 90/7 und 90/8 tlw.  in der Gemarkung Geußnitz in der Flur 5 wird der vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 65 „Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächen-Anlage“ aufgestellt. Sollte sich im Verlauf der Planbearbeitung herausstellen, dass durch erforderliche Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches (für die Erschließung) eine Erweiterung des Geltungsbereiches notwendig wird, erfolgt diese. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächen-Anlage

Da es für den Ortsteil Geußnitz noch keinen wirksamen Flächennutzungsplan gibt, ein Entwurf dafür im Verfahren ist, erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 8 Abs. 2 und 3 BauGB im Parallelverfahren bzw. als vorzeitiger Bebauungsplan.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten.

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    09.05.2012 - Bauausschuss
    Ö 7 - abgelehnt
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 68/19, 68/20 tlw., 69/5, 69/9, 69/10, 69/11, 69/12, 74/2, 74/3 tlw., 87/3, 87/5, 87/6, 87/7, 87/8, 87/9, 87/10 tlw.,90/6, 90/7 und 90/8 tlw.  in der Gemarkung Geußnitz in der Flur 5 wird der vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 65 „Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächen-Anlage“ aufgestellt. Sollte sich im Verlauf der Planbearbeitung herausstellen, dass durch erforderliche Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches (für die Erschließung) eine Erweiterung des Geltungsbereiches notwendig wird, erfolgt diese. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächen-Anlage

Da es für den Ortsteil Geußnitz noch keinen wirksamen Flächennutzungsplan gibt, ein Entwurf dafür im Verfahren ist, erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 8 Abs. 2 und 3 BauGB im Parallelverfahren bzw. als vorzeitiger Bebauungsplan.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

6

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    07.06.2012 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 9 - abgelehnt
    Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 68/19, 68/20 tlw., 69/5, 69/9, 69/10, 69/11, 69/12, 74/2, 74/3 tlw., 87/3, 87/5, 87/6, 87/7, 87/8, 87/9, 87/10 tlw.,90/6, 90/7 und 90/8 tlw.  in der Gemarkung Geußnitz in der Flur 5 wird der vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 65 „Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächen-Anlage“ aufgestellt. Sollte sich im Verlauf der Planbearbeitung herausstellen, dass durch erforderliche Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches (für die Erschließung) eine Erweiterung des Geltungsbereiches notwendig wird, erfolgt diese. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächen-Anlage

Da es für den Ortsteil Geußnitz noch keinen wirksamen Flächennutzungsplan gibt, ein Entwurf dafür im Verfahren ist, erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 8 Abs. 2 und 3 BauGB im Parallelverfahren bzw. als vorzeitiger Bebauungsplan.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

  2

Nein-Stimmen:

  8

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Damit ist die Vorlage abgelehnt.

   
    14.06.2012 - Stadtrat Zeitz
    Ö 16 - abgelehnt BESCHLUSS: V/STR/65/0746/12   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0746/1406/12:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 68/19, 68/20 tlw., 69/5, 69/9, 69/10, 69/11, 69/12, 74/2, 74/3 tlw., 87/3, 87/5, 87/6, 87/7, 87/8, 87/9, 87/10 tlw.,90/6, 90/7 und 90/8 tlw.  in der Gemarkung Geußnitz in der Flur 5 wird der vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 65 „Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächen-Anlage“ aufgestellt. Sollte sich im Verlauf der Planbearbeitung herausstellen, dass durch erforderliche Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches (für die Erschließung) eine Erweiterung des Geltungsbereiches notwendig wird, erfolgt diese. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächen-Anlage

Da es für den Ortsteil Geußnitz noch keinen wirksamen Flächennutzungsplan gibt, ein Entwurf dafür im Verfahren ist, erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 8 Abs. 2 und 3 BauGB im Parallelverfahren bzw. als vorzeitiger Bebauungsplan.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

  7

Nein-Stimmen:

24

Stimmenthaltungen:

  6

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

Ablehnung.

Ö 17  
Aufstellungsbeschluss zur Einleitung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Zeitz "Eigenheimbau Cranachweg VI" im vereinfachten Verfahren ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0753/12  
Ö 18  
Bestellung von Vertretern für die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Zeitz und umliegende Gemeinden ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
V/STR/65/0784/12  
Ö 19  
Schaffung von Voraussetzungen für die Bürgerbeteiligung zur Haushaltplanung 2013 ausgearbeitet von: Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI  
V/STR/STR/0781/12  
Ö 20  
Abberufung einer sachkundigen Einwohnerin aus dem Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport und eines sachkundigen Einwohners aus dem Bauausschuss der ehemaligen FDP-Fraktion, jetzt Fraktion Alternative Liberale Liste, des Stadtrates Zeitz inder V. Wahlperiode ausgearbeitet von: Fraktion Alternative Liberale Liste  
V/STR/STR/0789/12  
Ö 21  
Berufung eines sachkundigen Einwohners der Fraktion Alternative Liberale Liste in den Bauausschuss des Stadtrates Zeitz in der V. Wahlperiode ausgearbeitet von: Fraktion Alternative Liberale Liste  
V/STR/STR/0790/12  
Ö 22  
Enthält Anlagen
Allgemeine Anfragen      
N 23     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 24     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 03.05.2012    
N 25     Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters    
N 26     Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters    
N 27     Allgemeine Anfragen    
N 28     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 DOC260612-26062012104724 (538 KB)