Tagesordnung - 28. Sitzung des Stadtrates Zeitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 03.05.2012 | STR/0002/12 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Verleihung von Ehrenurkunden der Stadt Zeitz an verdiente Stadträtinnen und Stadträte | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 9 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
Ö 10 | Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz zum 31. August 2011 | V/STR/74/0763/12 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz | V/STR/32/0765/12 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Handlungskonzept Kindertageseinrichtungen in Zeitz | V/STR/40/0776/12 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Änderungssatzung Kindereinrichtung Theißen bei Änderung der Staffelung | V/STR/40/0788/12 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 der Stadt Zeitz - Lückenschließung Hainichener Dorfstraße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0770/12 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 3 GE/GI „Wildenborner Höhe“ der ehemaligen Gemeinde Geußnitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0745/12 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 „Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächen-Anlage“ im Ortsteil Wildenborn von Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0746/12 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Aufstellungsbeschluss zur Einleitung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Zeitz "Eigenheimbau Cranachweg VI" im vereinfachten Verfahren ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0753/12 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
1. Die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 „Eigenheimbau Cranachweg VI“ ist einzuleiten.
2. Die Ziele der Planänderung sind: - Änderung der planungsrechtlichen Festsetzungen
3. Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB wird abgesehen.
4. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellung- nahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
6. Es wird festgelegt, dass Anregungen und Hinweise nur zu den Änderungen und Ergänzungen vorgebracht werden dürfen.
7. Eine Umweltprüfung für die Änderung im vereinfachten Verfahren ist nicht erforderlich, da bereits eine Umweltprüfung durchgeführt wurde und durch die Änderung keine Auswirkungen auf die Schutzgüter eintreten können. Von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. Es wird auf § 13 Abs. 3 BauGB hingewiesen.
8. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
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09.05.2012 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 „Eigenheimbau Cranachweg VI“ ist einzuleiten.
2. Die Ziele der Planänderung sind: - Änderung der planungsrechtlichen Festsetzungen
3. Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB wird abgesehen.
4. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellung- nahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
6. Es wird festgelegt, dass Anregungen und Hinweise nur zu den Änderungen und Ergänzungen vorgebracht werden dürfen.
7. Eine Umweltprüfung für die Änderung im vereinfachten Verfahren ist nicht erforderlich, da bereits eine Umweltprüfung durchgeführt wurde und durch die Änderung keine Auswirkungen auf die Schutzgüter eintreten können. Von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. Es wird auf § 13 Abs. 3 BauGB hingewiesen.
8. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
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07.06.2012 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 „Eigenheimbau Cranachweg VI“ ist einzuleiten.
2. Die Ziele der Planänderung sind: - Änderung der planungsrechtlichen Festsetzungen
3. Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB wird abgesehen.
4. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellung- nahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
6. Es wird festgelegt, dass Anregungen und Hinweise nur zu den Änderungen und Ergänzungen vorgebracht werden dürfen.
7. Eine Umweltprüfung für die Änderung im vereinfachten Verfahren ist nicht erforderlich, da bereits eine Umweltprüfung durchgeführt wurde und durch die Änderung keine Auswirkungen auf die Schutzgüter eintreten können. Von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. Es wird auf § 13 Abs. 3 BauGB hingewiesen.
8. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Abstimmungsergebnis:
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14.06.2012 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 17 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0753/12 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/0753/1406/12:
Der Stadtrat beschließt:
1. Die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 „Eigenheimbau Cranachweg VI“ ist einzuleiten.
2. Die Ziele der Planänderung sind: - Änderung der planungsrechtlichen Festsetzungen
3. Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB wird abgesehen.
4. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellung- nahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
6. Es wird festgelegt, dass Anregungen und Hinweise nur zu den Änderungen und Ergänzungen vorgebracht werden dürfen.
7. Eine Umweltprüfung für die Änderung im vereinfachten Verfahren ist nicht erforderlich, da bereits eine Umweltprüfung durchgeführt wurde und durch die Änderung keine Auswirkungen auf die Schutzgüter eintreten können. Von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. Es wird auf § 13 Abs. 3 BauGB hingewiesen.
8. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
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Ö 18 | Bestellung von Vertretern für die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Zeitz und umliegende Gemeinden ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0784/12 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Schaffung von Voraussetzungen für die Bürgerbeteiligung zur Haushaltplanung 2013 ausgearbeitet von: Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI | V/STR/STR/0781/12 | |||||||||||||||||
Ö 20 | Abberufung einer sachkundigen Einwohnerin aus dem Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport und eines sachkundigen Einwohners aus dem Bauausschuss der ehemaligen FDP-Fraktion, jetzt Fraktion Alternative Liberale Liste, des Stadtrates Zeitz inder V. Wahlperiode ausgearbeitet von: Fraktion Alternative Liberale Liste | V/STR/STR/0789/12 | |||||||||||||||||
Ö 21 | Berufung eines sachkundigen Einwohners der Fraktion Alternative Liberale Liste in den Bauausschuss des Stadtrates Zeitz in der V. Wahlperiode ausgearbeitet von: Fraktion Alternative Liberale Liste | V/STR/STR/0790/12 | |||||||||||||||||
Ö 22 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 23 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 24 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 03.05.2012 | ||||||||||||||||||
N 25 | Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 26 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 27 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 28 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | DOC260612-26062012104724 (538 KB) |