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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 19.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 24.08.2016  
BAU1/0016/16  
Ö 5  
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen sowie Beschluss eines Maßnahmeplanes zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten  
Enthält Anlagen
VI/STR/20/0410/16  
    VORLAGE
   

1. Beschluss

 

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 

 

 

2. Beschluss

 

Der Stadtrat beschließt einen Maßnahmeplan zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten.

   
    27.09.2016 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
    Ö 7 - 
   

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    27.09.2016 - Ortschaftsrat Geußnitz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

 

Erläuterungen durch Oberbürgermeister Herr Thieme:

- Ein Defizit (1.789.600€) ist dieses Jahr noch möglich. Ab nächsten Jahr geht das nicht

  mehr. Konsolidierung ist Hauptaufgabe. Ausgleich durch erhöhte Zulage im nächsten Jahr

  eventuell machbar. Kürzungen werden alle Sektoren treffen. Kommune muss für alle

  größeren, geplanten Ausgaben Unabweisbarkeit nachweisen.

Frau Prahlow zu Haushaltsplan speziell für Geußnitz:

- Zuwendung für Kegelbahndach 4300 € und Ausbau Straßenbeleuchtung sind geplant. Anteil

  für Straßenbeleuchtung Geußnitz wird Frau Prahlow erfragen. Frau Prahlow kann im

  Moment keine Auskunft zu Einzelkostenstellen für Geußnitz geben.

- Diskussion von Einsparungsmaßnahmen notwendig.

Herr M. Schaller:

- Frage: in diesem Zusammenhang nach Wechselmöglichkeit des Versicherers KSA.

  Schlechte Erfahrungen mit KSA, da der Schaden am Tor der FFW und Bekleidung nicht

  bezahlt wurde.

Frage nach Kürzungen bei der Kita:

- Oberbürgermeister erläutert, dass das Kita-Konzept steht und auf Grund der erfreulichen

  Kinderzahlen keine Abstriche geplant sind.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 

Der Stadtrat beschließt einen Maßnahmeplan zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    11.10.2016 - Ortschaftsrat Zangenberg
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Frau Prahlow vom Sachgebiet Haushalt:

- erläuterte den Ortschaftsratsmitgliedern die Problematik des Haushaltplanes 2016.

  Der Ergebnisplan für das Haushaltjahr 2016 liegt unausgeglichen vor. Es ergibt sich ein

  Fehlbetrag in Höhe von 1.789.600 €.

  Dieser Differenzbetrag ergibt sich aus den Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen

  und Wertminderungen abzüglich der Erträge aus der Auflösung von korrespondierenden

  Sonderposten.

  Letztmalig im Haushaltjahr 2016 besteht die Möglichkeit zur Anwendung der vom Land  

  eingeräumten „Vorübergehenden Erleichterung des Haushaltausgleiches“. Dies ermöglicht

  eine Verrechnung von Jahresfehlbeträgen mit der Rücklage aus der Eröffnungsbilanz,

  wovon 2016 erstmalig Gebrauch gemacht werden muss.

  Bei Anwendung dieser Regelung besteht keine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung eines

  Haushaltskonsolidierungskonzeptes .Es wird allerdings auf die Pflicht der Kommune

  verwiesen, Konsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass nach den

  auslaufen der Verrechnungsmöglichkeit ab dem Haushaltjahr 2017 der Haushalt nicht

  ausgeglichen werden kann. Darüber hinaus besteht die Auflage der

  Kommunalaufsichtsbehörde einen Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von

  Liquiditätskrediten zu erarbeiten und zu beschließen.

- Für die Ortschaft Zangenberg haben die Mittel für Zweckausgaben in Höhe von 2.900 €

  und Verfügungsmittel in Höhe von 300 € auch weiterhin Bestand und sind im Haushaltplan

  festgeschrieben sowie die Rücklage in Höhe  von 7.320 €.

Anfrage Herr Jäger an Frau Prahlow:

- Im Gespräch der FFW-Mitglieder, die Ortswehr Zangenberg erhält 2020 ein neues

  Fahrzeug. Ist dieses Fahrzeug im Bedarfsplan der kommenden Jahre aufgenommen?

Frau Prahlow:

- Der Bedarfsplan ist bis 2019 aufgestellt und da ist ein neues Fahrzeug für Zangenberg nicht

  ausgewiesen. Sie macht sich über die Bedarfsplanung ab 2020 kundig und die Antwort liegt

  bis zur nächsten Ortschaftsratssitzung vor.

Beschluss:

1. Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

2. Beschluss

Der Stadtrat beschließt einen Maßnahmeplan zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

3

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

 

 

Frau Prahlow verlässt um 20.15 Uhr die Sitzung.

   
    17.10.2016 - Ortschaftsrat Pirkau
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Frau Prahlow:

- erläutert die Problematik des Haushaltplanes 2016, von den zunehmenden

  Schwierigkeiten, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen; nach Vorlage bei der

  Kommunalaufsicht musste der Haushaltsplan 2016 überarbeitet werden; dennoch kann kein

  ausgeglichener Haushalt aufgestellt werden.

- Die Mitglieder des Ortschaftsrates bringen ihre Unzufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass

  der zur Einsichtnahme vorgelegte Haushaltsplan für Laien nicht mehr nachvollziehbar ist.  

  Außerdem haben die Ortschaften kein Mitspracherecht bei der Erstellung des

  Haushaltsplanes. Einen Beschluss darüber einzufordern, sehen die Ortschaftsratsmitglieder

  deshalb als sinnfrei an.

Frau Prahlow:

- zeigt die Positionen (sind in Gesamtpositionen enthalten) auf, die für die Ortschaft

  Pirkau relevant sind; Nach wie vor stehen 100 € Verfügungsfond und 500 € Zweckausgaben

  für Heimatpflege der Ortschaft Pirkau zu.

 

Beschluss:

1. Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

2. Beschluss

Der Stadtrat beschließt einen Maßnahmeplan zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

/

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    18.10.2016 - Ortschaftsrat Nonnewitz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Herr Schenk:

- der Haushaltsplan 2016 ist wieder für die Ortschaftsräte viel zu intensiv, hier würde eine

  Version reichen, welche nur die Ortschaft betrifft

Herr Wurm:

- ist ebenfalls der Meinung, das ein komplettes Exemplar und für die anderen eine verkürzte

  Version ausreichend sind

Frau Prahlow:

- man wisse dies, aber laut Geschäftsordnung muss jedes Ortschaftsratsmitglied und jeder

  Stadtrat ein komplettes Paket erhalten, sonst bemängelt das die Kommunalaufsicht und es

  könnte zu Problemen kommen und der Haushalt würde dann daurch nicht genehmigt; man

  muss die Geschäftsordnung dahingehend ändern

Herr Schenk:

- macht den Vorschlag, das man diesen doch auch per E – Mail versenden könnte wer eine E – Mail Adresse hat und 1 kompletter in Papierform ausfertigen

Frau Prahlow:

- es handelt sich hierbei schon um die Minimalausführung des Haushaltsplanes; es wird

  angestrebt den Haushaltsplan nächstes Jahr digital zu versenden

Herr Schenk:

- wieso kommt denn der Haushalt erst immer so spät in die Gremien, seit 2013 geht das jetzt

  nun schon so

Frau Prahlow:

- es wird natürlich angestrebt so schnell wie möglich immer den Haushalt in die Gremien zu

  bringen, aber dieses Jahr ist es durch den Wechsel des Oberbürgermeisters erst so spät

  geworden; es musste ja ein Defizit in Höhe von 5 Mill Euro ausgeglichen werden; leider

  haben ja noch ein Defizit in diesem Jahr von 1,8 Mill Euro; die Kommunalaufsicht wird

  dieses Jahr diesen letztmalig noch mal genehmigen, aber im nächsten Jahr muss der

  Haushalt auf „0“ stehen und somit muss eine Haushaltskonsolidierung erfolgen

Herr Schenk:

- was heisst das konkret für unsere Ortschaft?

Frau Prahlow:

- das man sich ab nächsten Jahr von freiwilligen Aufgaben trennen wird und muss; wie diese

  aussehen kann noch nicht gesagt werden

Herr Schenk:

- habe eine Frage zur Entgeltgruppe des Gemeindearbeiters im Plan 2016; hier existiert dieser

  nicht mehr in seiner Entgeltgruppe E 5 sondern in der Entgeltgruppe E 3 wieso?

Frau Prahlow:

- das wurde so gemacht da bei einer zukünftigen Neubesetzung der Stelle dieser

  Gemeindearbeiter nur die Entgeltgruppe 3 erhält

Herr Schenk:

- ich habe auch nichts im Haushaltsplan gefunden, wo Maßnahmen festgelegt wurden, das

  diese für die Ortschaft realisiert werden sollen; im Gebietsänderungsvertrag wurden ja einige

  Maßnahmen mit aufgenommen; Herr Dr. Kunze der vorherige Oberbürgermeister hatte mit

  den Ortschaften darüber damals gesprochen und dargelegt, dass nicht alle Maßnahmen die

  in diesen Gebietsänderungsverträgen festgeschrieben wurden sind auf einmal realisiert

  werden können und nach hinten verschoben wurden; was wird da nun noch für die

  Ortschaft Nonnewitz als Maßnahme gemacht?

Frau Prahlow:

- bis 2019 sind keine investiven Maßnahmen geplant; die Stadt muss einen Kredit in Höhe

  von 2,4 Mill Euro aufnehmen um sachliche, zeitliche und unabweisliche Maßnahmen

  durchführen zu können – dies fordert die Kommunalaufsicht; der Gebeitsänderungsvertrag

  greift hier deshalb nicht;

Herr Schenk:

- der Gehweg in Richtung Unterschwöditz wurde ja in die Dorferneuerung mit aufgenommen

  und schon begonnen, aber es fehlt immer noch ein Stück Fußweg bis zur Dorfstraße

  wann wird dieser gemacht, denn es gab Zusagen diesen fertig zu stellen

Frau Prahlow:

- die Kommunalaufsicht genehmigt zur Zeit nur noch Maßnahmen die bis mindesten 80 %

  gefördert werden und die übrigen fallen dadurch raus; des weiteren fordert die

  Kommunalaufsicht einen Maßnahmeplan

 

Beschluss:

1. Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 

2. Beschluss

Der Stadtrat beschließt einen Maßnahmeplan zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

 

Herr Schenk bedankt sich bei Frau Prahlow für ihre Ausführungen und verabschiedet diese.

 

 

   
    18.10.2016 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Herr Thieme:

- erläutert, dass der Haushalt (HH) durch die Kommunalaufsicht genehmigungspflichtig,

  schon durch Liquiditätskredite, da Investitionen teilweise dadurch finanziert werden sollen.

- aktuell hat der HH ein negatives Ergebnis → die Landeszulage steht möglicherweise erst ab

  02/2017 zur Verfügung, die Höhe ist jedoch noch nicht bekannt.

- Stadt Zeitz befindet sich am Rande der Konsolidierung → Sparmaßnahmen müssen folgen

  z..B. Sportstätten und Vereinsräumlichkeiten  , dass dieses vorrangig durch Optimierung von

  Öffnungszeit und Nutzung erfolgen soll. Mehrfach fällt die Aussage, dass der Bestand

  gehalten werden soll, jedoch genauer unter die Lupe genommen wird

- HH muss unbedingt von den Gremien bestätigt werden, da sonst der Ausbau der

  Weißenfelser Straße nicht beginnen kann

Herr Köstler:

- Wie wurde über den Verkauf von Immobilien im Zusammenhang der Einsparung

   nachgedacht?

Herr Thieme:

- Dieses wurde bisher noch nicht in Betracht gezogen → jedoch durchaus ein Thema für 2017

  Auf eine Frage von Herrn Ham bzgl. auf S. 43  des Finanzplans, erläutert Herr Thieme kurz

  den Unterschied zwischen einer Freiwilligen - und einer Zwangskonsolidierung.

Frau Schürmann:

- ergänzt, dass Maßnahmenplan erstellt werden musste um nachweislich die Kassenmittel zu

  erhöhen (Einnahmesituation verbessern)

Herr Forner:

- Gibt es schon konkrete Maßnahmen? Befürchtet, dass freiwillige Aufgaben in das

  Ersparnisvorhaben reinfallen bzw. Orte am Stadtrand (Dörfer) weniger Zuwendungen

  erhalten und Freizeitangebote geschlossen werden.

Herr Thieme:

- Verkündet nochmals, dass er versucht die Strukturen zu erhalten und vorerst durch

  Optimierungen Potential finden möchte.

Herr Fuckner:

- Gibt es Möglichkeiten auch von höheren Gremien (Land, Bund) zu beantragen, denn

  schließlich fließen Steuern von Bürgern in den Bundestopf und Kommunen werden stetig die

  Mittel gestrichen. Das Sparen ist auch endlich → Unattraktivität der kleinen Städte und

  Dörfer steigt.

Herr Thieme:

- Das Land schüttet bereit höhere Zuschüsse an Stadt aus (02/2017) → damit heben sich die

  gestiegenen Personalkosten wieder auf

Herr Ronneberger:

- Ist das Theißener Bad nicht ein Beispiel (Wirtschaftlichkeit) für die anderen Bäder in Zeitz

  und Umgebung?

Herr Thieme:

- stimmt diesem zu.

Herr Borde:

- Appelliert an die Verwaltung und Stadtrat  Haushalt muss rechtzeitig bearbeitet werden.

  Schlägt monatliche Berichte vor um rechtzeitig Tendenzen zu erkennen und reagieren kann.

  Tochtergesellschaften sollten mehr unter die Lupe genommen werden. (jährlicher

  Gewinnanteil der Stadt muss mitgestaltet werden).  Es darf nicht sein das an Spielplatz

  gespart wird und Elternbeiträge für KITA und Hortnutzung angehoben werden. Vorläufige

  Aufkündigung der tariflichen Bindung der Stadtverwaltung, damit die Tarifverhandlungen im

  kommenden Jahr wegfallen. Ansonsten befinden wir uns in einem Teufelskreis der uns

  jährlich rund 500T€ zusätzliche Personalkosten aufdrückt. Die Personalkostenentwicklung

  müssen wir in den nächsten Jahren selbst gestalten, ansonsten werden wir keinen Haushalt

  als genehmigungsfähig erarbeiten können.

 

Beschluss:

1. Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 

2. Beschluss

Der Stadtrat beschließt einen Maßnahmeplan zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

  8

Nein-Stimmen:

  /

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  /

 

   
    18.10.2016 - Ortschaftsrat Würchwitz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Frau Kabisch berichtet dem OR Würchwitz über die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und dem Haushaltsplan. Dieser liegt den Ortschaftsratsmitgliedern zur Einsicht vor.

Sie wies darauf hin, dass Grundlage für den Nachtragshaushalt der vorhandene Fehlbetrag von 1,7 Mio. € aus dem Jahr 2015 ist.

Dieses Minus muss erwirtschaftet werden. Leider sind außerdem die Mittel der Landeszuweisungen gefallen. Verhandlungen und Aussprachen der Stadt Zeitz mit der Kommunalaufsicht, u.a. Frau Kaste, die sich besonders einbringt, sind erfolgt.

Kostenschwerpunkte für die Stadt sind die anstehende Sanierung der Grundschule Zeitz-Ost und der Kauf einer neuen Drehleiter  für die Zeitzer Feuerwehr.

Für Würchwitz:

- Restbau der Loitscher Straße mit Gehweg,

- sowie unbedingte Einrichtung einer verkehrsberuhigenden Zone von Eingangsbereich

  Loitsch-Würchwitz ist unbedingt 2017 im Haushalt einzuplanen.

- 2018 ist dann ein neues Löschfahrzeug  für unsere Wehr TSFW im Plan und laut Frau

  Kabisch  bereits von der Kommunalaufsicht bestätigt

Soweit zum Bericht von Frau Kabisch zur Haushaltssatzung und dem dazugehörigen Haushaltsplan.

Herr Oertel fragt nach:

- Wann müssen wir neue Maßnahmen beantragen?

Frau Kabisch antwortet:

- Für HH-Plan 17 jetzt neue Maßnahmen beantragen.

Der Ortschaftsrat stimmt der Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen sowie einem Maßnahmeplan zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten zu.

Beschluss:

1. Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

2. Beschluss

Der Stadtrat beschließt einen Maßnahmeplan zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    19.10.2016 - Bauausschuss
    Ö 5 - 
   

Beschluss:

1. Beschluss

 

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 

 

 

2. Beschluss

 

Der Stadtrat beschließt einen Maßnahmeplan zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten.

 

Abstimmungsergebnis zum Beschluss 1:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Abstimmungsergebnis zum Beschluss 2:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    20.10.2016 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Beschluss

 

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 

2. Beschluss

 

Der Stadtrat beschließt einen Maßnahmeplan zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten.

Abstimmung Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss:

 

Zu 1. Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:    7

davon anwesend:      5

Ja-Stimmen:       3

Nein-Stimmen:      0

Stimmenthaltungen:        2

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:    0

 

Zu 2. - Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:    7

davon anwesend:      5

Ja-Stimmen:       3

Nein-Stimmen:      0

Stimmenthaltungen:        2

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:    0

 

Abstimmung Haupt- und Wirtschaftsausschuss:

 

Zu 1.  Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:   12

davon anwesend:     12

Ja-Stimmen:        7

Nein-Stimmen:       0

Stimmenthaltungen:         5

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:     0

 

Zu 2. Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:   12

davon anwesend:     12

Ja-Stimmen:        8

Nein-Stimmen:       0

Stimmenthaltungen:          4

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:     0

 

   
    26.10.2016 - Ortschaftsrat Luckenau
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Frau Prahlow erhält das Wort.

- Sie macht Ausführungen zur Beschlussvorlage.

 

Beschluss:

1. Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

2. Beschluss

Der Stadtrat beschließt einen Maßnahmeplan zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    27.10.2016 - Stadtrat Zeitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/20/0410/16   
   

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/20/0410.1/2710/16:

1. Beschluss

 

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

  6

Stimmenthaltungen:

  7

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/20/0410.2/2710/16:

2. Beschluss

 

Der Stadtrat beschließt einen Maßnahmeplan zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  6

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 6  
Aufstellung einer stationären Messstation zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im fließenden Verkehr in der Zeitzer Straße in der Ortschaft Theißen  
Enthält Anlagen
VI/STR/32/0429/16  
Ö 7  
Umstufung der Bundesstraße B 180 im Stadtgebiet von Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0425/16  
Ö 8  
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 zur Errichtung eines REWE-Vollsortimentsmarktes an der Donaliesstr./Schädestr. als Bebauungsplan der Innenentwicklung  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0428/16  
Ö 9  
Aufstellungsbeschluss des vorhabebezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 A - Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0430/16  
Ö 10  
Ausbau der Weißenfelser Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0431/16  
Ö 11  
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erweiterung/Erneuerung des Gehweges und der Begrünung der Leipziger Straße im OT Zangenberg  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0433/16  
Ö 12  
Vorauswahlverfahren im Rahmen des Operationellen Programms für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 in Verbindung mit Stadtumbaumaßnahmen Programmbereich Aufwertung - Beitrag der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0435/16  
Ö 13  
Sachstand Schwanenteich      
Ö 14  
Enthält Anlagen
Informationen aus den Fachbereichen      
Ö 15  
Allgemeine Anfragen      
N 16     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 17     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 24.08.2016    
N 18     Beauftragung der Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH (SSBZ) mit der Grünflächen-, Spielplatzunterhaltung und Gehölzpflege sowie der Unterhaltung der Sportplätze und Turnhallen   VI/STR/65/0432/16  
N 19     Vergabe von Planungsleistungen zum Bauvorhaben "Revitalisierung Bahnhof Zeitz"   VI/STR/65/0436/16  
N 20     Vergabe von Planungsleistungen   VI/STR/65/0437/16  
N 21     Informationen aus den Fachbereichen    
N 22     Allgemeine Anfragen    
N 23     Schließung der Sitzung