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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 06.09.2018 |
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STR/0046/18 |
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Ö 5 |
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Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 7 |
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Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse |
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Ö 8 |
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Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters |
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Ö 9 |
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Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Zeitz für die Gemarkung Zeitz und Zangenberg sowie die Ortschaften Kayna, Würchwitz, Geußnitz, Nonnewitz, Luckenau, Pirkau und Theißen für das Haushaltsjahr 2019 und ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung) |
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VI/STR/20/0790/18 |
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Ö 10 |
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Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2019 bis 2026 |
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VI/STR/20/0824/18 |
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Ö 11 |
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Haushaltssatzung 2019 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen |
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VI/STR/20/0823/18 |
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Ö 12 |
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Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung auf dem Produktkonto Kostenerstattung an Freie Träger von Kindertageseinrichtungen |
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VI/STR/40/0813/18 |
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Ö 13 |
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1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) vom 14.12.2017 |
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VI/STR/75/0814/18 |
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Ö 14 |
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1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz |
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VI/STR/75/0821/18 |
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Ö 15 |
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Wirtschaftsplan 2019 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz |
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VI/STR/75/0822/18 |
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Ö 16 |
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3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014 |
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VI/STR/65/0794/18 |
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Ö 17 |
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2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz vom 16.03.2012 |
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VI/STR/OB/0745/18 |
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Ö 18 |
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Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Zeitz |
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VI/STR/65/0830/18 |
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Ö 19 |
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Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung/Erweiterung der Beleuchtung der Leipziger Straße im OT Zangenberg |
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VI/STR/65/0785/18 |
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Ö 20 |
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Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz mit geänderter Abschnittsbildung |
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VI/STR/65/0787/18 |
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Ö 21 |
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Aufhebungssatzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 - Gewerbebetrieb für Elektro- und MSR-Technik Zeitz Zangenberg - der Stadt Zeitz |
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VI/STR/65/0802/18 |
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VORLAGE |
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Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Aufhebungssatzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Zeitz – Gewerbebetrieb für Elektro- und MSR-Technik Zeitz Zangenberg – wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird die Aufhebungssatzung (Anlage 3) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Zeitz – Gewerbebetrieb für Elektro- und MSR-Technik Zeitz Zangenberg – einschließlich Geltungsbereichskarte (Anlage 4) und Übersichtsplan (Anlage 5) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) der Aufhebungssatzung wird gebilligt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
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11.09.2018 - Ortschaftsrat Zangenberg |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Aufhebungssatzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Zeitz – Gewerbebetrieb für Elektro- und MSR-Technik Zeitz Zangenberg – wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird die Aufhebungssatzung (Anlage 3) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Zeitz – Gewerbebetrieb für Elektro- und MSR-Technik Zeitz Zangenberg – einschließlich Geltungsbereichskarte (Anlage 4) und Übersichtsplan (Anlage 5) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) der Aufhebungssatzung wird gebilligt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 4 | davon anwesend: | 4 | Ja-Stimmen: | 4 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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27.09.2018 - Bauausschuss |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Aufhebungssatzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Zeitz – Gewerbebetrieb für Elektro- und MSR-Technik Zeitz Zangenberg – wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird die Aufhebungssatzung (Anlage 3) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Zeitz – Gewerbebetrieb für Elektro- und MSR-Technik Zeitz Zangenberg – einschließlich Geltungsbereichskarte (Anlage 4) und Übersichtsplan (Anlage 5) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) der Aufhebungssatzung wird gebilligt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 | davon anwesend: | 5 | Ja-Stimmen: | 5 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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18.10.2018 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Aufhebungssatzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Zeitz – Gewerbebetrieb für Elektro- und MSR-Technik Zeitz Zangenberg – wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird die Aufhebungssatzung (Anlage 3) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Zeitz – Gewerbebetrieb für Elektro- und MSR-Technik Zeitz Zangenberg – einschließlich Geltungsbereichskarte (Anlage 4) und Übersichtsplan (Anlage 5) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) der Aufhebungssatzung wird gebilligt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 | davon anwesend: | 11 | Ja-Stimmen: | 11 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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25.10.2018 - Stadtrat Zeitz |
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Ö 21 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0802/18 |
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Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0802/2510/18: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Aufhebungssatzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Zeitz – Gewerbebetrieb für Elektro- und MSR-Technik Zeitz Zangenberg – wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird die Aufhebungssatzung (Anlage 3) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Zeitz – Gewerbebetrieb für Elektro- und MSR-Technik Zeitz Zangenberg – einschließlich Geltungsbereichskarte (Anlage 4) und Übersichtsplan (Anlage 5) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) der Aufhebungssatzung wird gebilligt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 | davon anwesend: | 26 | Ja-Stimmen: | 25 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 1 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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Ö 22 |
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Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 43. Sitzung des Stadtrates vom 06.09.2018 - Informationsvorlage Beschluss-Nr. VI/STR/10/0803/18, Personalentwicklungskonzept der Stadt Zeitz - 4. Fortschreibung für den Zeitraum 2018 - 2026 |
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VI/STR/OB/0834/18 |
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Ö 23 |
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Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters |
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N 24 |
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Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung |
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N 25 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 06.09.2018 |
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N 26 |
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Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters |
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N 27 |
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Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters |
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N 28 |
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Einbringung von Grundstücken mit aufstehenden Gebäuden (Wohngrundstücke der Ortsteile) in die Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH als Sacheinlage |
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VI/STR/OB/0812/18 |
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N 29 |
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Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters |
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N 30 |
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Schließung der Sitzung |
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