Tagesordnung - 10. Sitzung des Stadtrates Zeitz
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 12.03.2015 | STR/0008/15 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
Ö 9 | Beschluss über die abschließende Abwägung der Sachverhalte aus der Beteiligung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Zeitz und über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes Zeitz und die Einreichung zur Genehmigung | VI/STR/65/0136/15 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Ausbau der Zeitzer Straße im OT Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0157/15 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt den Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz mit Abschnittsbildung im Bereich Zeitzer Straße 1 (Flur 2, Flurstück 32/2) bis Einmündung Siedlung (Flur 2, Flurstück 119).
Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Herstellung des Gehweges (einseitig), der Beleuchtung und der Oberflächenentwässerung.
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Aufwandsspaltung und die Abschnittsbildung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz als Hauptverkehrsstraße (L 196) klassifiziert. |
|||||||||||||||||||
31.03.2015 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0157/15 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt den Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz mit Abschnittsbildung im Bereich Zeitzer Straße 1 (Flur 2, Flurstück 32/2) bis Einmündung Siedlung (Flur 2, Flurstück 119).
Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Herstellung des Gehweges (einseitig), der Beleuchtung und der Oberflächenentwässerung.
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Aufwandsspaltung und die Abschnittsbildung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz als Hauptverkehrsstraße (L 196) klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||
08.04.2015 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt den Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz mit Abschnittsbildung im Bereich Zeitzer Straße 1 (Flur 2, Flurstück 32/2) bis Einmündung Siedlung (Flur 2, Flurstück 119).
Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Herstellung des Gehweges (einseitig), der Beleuchtung und der Oberflächenentwässerung.
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Aufwandsspaltung und die Abschnittsbildung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz als Hauptverkehrsstraße (L 196) klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||
16.04.2015 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt den Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz mit Abschnittsbildung im Bereich Zeitzer Straße 1 (Flur 2, Flurstück 32/2) bis Einmündung Siedlung (Flur 2, Flurstück 119).
Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Herstellung des Gehweges (einseitig), der Beleuchtung und der Oberflächenentwässerung.
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Aufwandsspaltung und die Abschnittsbildung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz als Hauptverkehrsstraße (L 196) klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||
23.04.2015 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0157/15 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/65/0157/2304/15: Der Stadtrat beschließt den Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz mit Abschnittsbildung im Bereich Zeitzer Straße 1 (Flur 2, Flurstück 32/2) bis Einmündung Siedlung (Flur 2, Flurstück 119).
Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Herstellung des Gehweges (einseitig), der Beleuchtung und der Oberflächenentwässerung.
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Aufwandsspaltung und die Abschnittsbildung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz als Hauptverkehrsstraße (L 196) klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||
Ö 11 | Ausbau der Waldstraße (2. BA) im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0158/15 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Ausbau der Belgrader Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0159/15 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Ausbau der Bukarester Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0162/15 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Umsetzung von Maßnahmen im Städtebauförderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz"(STD) im Kostenrahmen der Bewilligung im Haushaltsjahr 2015 - Ergänzung | VI/STR/63/0160/15 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Aktualisierter Maßnahmeplan Hochwasser | ||||||||||||||||||
Ö 16 | Beilage "Michael-Bote" Antrag der Fraktion SPD | VI/STR/STR/0163/15 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Einführung einer Eigenheimzulage im Gebiet der Stadt Zeitz Antrag: Fraktion ALL/AfD | VI/STR/STR/0099/14 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Errichtung eines Einkaufsmarktes mit ca. 2100 m² in der Unterstadt Antrag: Fraktion B90/Grüne/WIR, Fraktion Die Linke. | VI/STR/10/0165/15 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 20 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 21 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 12.03.2015 | ||||||||||||||||||
N 22 | Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 23 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 24 | Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 25 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Stand 31.03.2015-Maßnahmeplan Hochwasser (49 KB) |