Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 17.10.2019 | HAU1/0003/19 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre für Kanal- und Straßenbaumaßnahmen | VII/STR/20/0084/19 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Erhalt der vorhandenen und Aufstellung einer weiteren stationären Messstation mit der Möglichkeit zum mobilen Einsatz der Messeinrichtung zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im fließenden Verkehr in der Stadt Zeitz | VII/STR/32/0064/19 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Beschluss des Leitbilds der Stadt Zeitz | VII/STR/OB/0046/19 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Beschluss zum Projekt-Maßnahmekatalog - Leitbild der Stadt Zeitz | VII/STR/OB/0048/19 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Genehmigung der Annahme von Spenden gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VII/STR/40/0079/19 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Radverkehrskonzeption für die LEADER-Region Montanregion Sachsen-Anhalt Süd | VII/STR/65/0033/19 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Verkleinerung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 - Gewerbegebiet Am Milchhof in Zeitz - | VII/STR/65/0052/19 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 84 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch „Eigenheimbau Feldstraße“ im Ortsteil Nonnewitz von Zeitz | VII/STR/65/0050/19 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 85 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch „Eigenheimbau an der L 191“ im Ortsteil Pirkau von Zeitz | VII/STR/65/0060/19 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 153, Flur 3, in der Gemarkung Döbris und in Anlage 1 dargestellter Bereich, an der Landstraße 191 im Ortsteil Pirkau, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 –„Eigenheimbau an der L 191“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB). Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
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13.11.2019 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 153, Flur 3, in der Gemarkung Döbris und in Anlage 1 dargestellter Bereich, an der Landstraße 191 im Ortsteil Pirkau, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 –„Eigenheimbau an der L 191“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB). Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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18.11.2019 - Ortschaftsrat Pirkau | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 153, Flur 3, in der Gemarkung Döbris und in Anlage 1 dargestellter Bereich, an der Landstraße 191 im Ortsteil Pirkau, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 –„Eigenheimbau an der L 191“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB). Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis:
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05.12.2019 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 14 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 153, Flur 3, in der Gemarkung Döbris und in Anlage 1 dargestellter Bereich, an der Landstraße 191 im Ortsteil Pirkau, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 –„Eigenheimbau an der L 191“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB). Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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12.12.2019 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 22 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0060/19 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0060/1212/19: Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 153, Flur 3, in der Gemarkung Döbris und in Anlage 1 dargestellter Bereich, an der Landstraße 191 im Ortsteil Pirkau, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 –„Eigenheimbau an der L 191“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB). Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 15 | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch „Eigenheimbau Cranachweg“ in Zeitz | VII/STR/65/0078/19 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Zuordnung Beirat für Hochwasser | VII/STR/BM/0062/19 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Grundstückstausch Antrag: Fraktion ALL/FDP/FWT | VII/STR/STR/0055/19 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||
N 19 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 20 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 17.10.2019 | ||||||||||||||||||
N 21 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0051/19 | |||||||||||||||||
N 22 | Mitteilung über alle Vergaben gemäß § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle | VII/STR/63/0077/19 | |||||||||||||||||
N 23 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||
Ö 24 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||||
Ö 25 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 26 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||