Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 29.06.2022 | BAU/0025/22 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Vorstellung der Planung Neubau Marstall mündlich durch Ing.Büro EWW Gera | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Vorstellung der Planung HW-Maßnahme Herzog-Moritz-Platz mündlich durch SG Öff. Grün/Baumschutz | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Ausbau der Paul-Wegmann-Straße, der Freiheitsstraße und der Kurzen Straße in Zeitz | VII/STR/20/0609/22 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Ausbau des Platanenweges in Zeitz | VII/STR/20/0610/22 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Ausbau der Straße Am Dreieck in Zeitz OT Luckenau | VII/STR/20/0611/22 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Straße Am Dreieck in 06711 Zeitz OT Luckenau.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße Am Dreieck als Anliegerstraße klassifiziert.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung wäre die Maßnahme beitragspflichtig.
Jedoch mit dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vom 15. Dezember 2020 hat der Landesgesetzgeber angeordnet, dass die Gemeinden für bisher beitragspflichtige Straßenbauvorhaben, bei denen die sachliche Beitragspflicht nach dem 31. Dezember 2019 entstanden ist (hier: 03.12.2020), keine Straßenausbaubeiträge mehr zu erheben. Das KAG LSA regelt in § 18a Abs. 4, dass das Land den Gemeinden auf Antrag entgangene Beiträge erstattet. Das entgangene umlagefähige Beitragsvolumen ist dabei analog der bisherigen Verfahrensweise herzuleiten.
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31.08.2022 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Straße Am Dreieck in 06711 Zeitz OT Luckenau.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße Am Dreieck als Anliegerstraße klassifiziert.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung wäre die Maßnahme beitragspflichtig.
Jedoch mit dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vom 15. Dezember 2020 hat der Landesgesetzgeber angeordnet, dass die Gemeinden für bisher beitragspflichtige Straßenbauvorhaben, bei denen die sachliche Beitragspflicht nach dem 31. Dezember 2019 entstanden ist (hier: 03.12.2020), keine Straßenausbaubeiträge mehr zu erheben. Das KAG LSA regelt in § 18a Abs. 4, dass das Land den Gemeinden auf Antrag entgangene Beiträge erstattet. Das entgangene umlagefähige Beitragsvolumen ist dabei analog der bisherigen Verfahrensweise herzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
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08.09.2022 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Straße Am Dreieck in 06711 Zeitz OT Luckenau.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße Am Dreieck als Anliegerstraße klassifiziert.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung wäre die Maßnahme beitragspflichtig.
Jedoch mit dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vom 15. Dezember 2020 hat der Landesgesetzgeber angeordnet, dass die Gemeinden für bisher beitragspflichtige Straßenbauvorhaben, bei denen die sachliche Beitragspflicht nach dem 31. Dezember 2019 entstanden ist (hier: 03.12.2020), keine Straßenausbaubeiträge mehr zu erheben. Das KAG LSA regelt in § 18a Abs. 4, dass das Land den Gemeinden auf Antrag entgangene Beiträge erstattet. Das entgangene umlagefähige Beitragsvolumen ist dabei analog der bisherigen Verfahrensweise herzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
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15.09.2022 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 22 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Straße Am Dreieck in 06711 Zeitz OT Luckenau.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße Am Dreieck als Anliegerstraße klassifiziert.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung wäre die Maßnahme beitragspflichtig.
Jedoch mit dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vom 15. Dezember 2020 hat der Landesgesetzgeber angeordnet, dass die Gemeinden für bisher beitragspflichtige Straßenbauvorhaben, bei denen die sachliche Beitragspflicht nach dem 31. Dezember 2019 entstanden ist (hier: 03.12.2020), keine Straßenausbaubeiträge mehr zu erheben. Das KAG LSA regelt in § 18a Abs. 4, dass das Land den Gemeinden auf Antrag entgangene Beiträge erstattet. Das entgangene umlagefähige Beitragsvolumen ist dabei analog der bisherigen Verfahrensweise herzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 11 | Ausbau der Donaliesstraße in Zeitz | VII/STR/20/0613/22 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Ausbau der Barbarossastraße in Zeitz OT Kayna | VII/STR/20/0621/22 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 96 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0656/22 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 97 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im Kirchweg im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0657/22 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 98 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohnbebauung in der Querstraße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0658/22 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 99 „Eigenheimbebauung im Kurzen Weg OT Theißen“ | VII/STR/65/0664/22 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12-2 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0665/22 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12-3 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0666/22 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Baumpaten-Programm | VII/STR/65/0672/22 | |||||||||||||||||
Ö 20 | Bürgerbaum-Programm | VII/STR/65/0674/22 | |||||||||||||||||
Ö 21 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||
N 22 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 23 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 29.06.2022 | ||||||||||||||||||
N 24 | Übertragung des Grundstückes Badstubenvorstadt 17a in Zeitz aus dem Treuhandvermögen in das Eigentum der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0617/22 | |||||||||||||||||
N 25 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0659/22 | |||||||||||||||||
N 26 | Nutzungsempfehlung für ein Baugrundstück | VII/STR/65/0676/22 | |||||||||||||||||
N 27 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||
Ö 28 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||||
Ö 29 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 30 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||