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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 31.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 29.06.2022  
BAU/0025/22  
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Vorstellung der Planung Neubau Marstall mündlich durch Ing.Büro EWW Gera      
Ö 7  
Enthält Anlagen
Vorstellung der Planung HW-Maßnahme Herzog-Moritz-Platz mündlich durch SG Öff. Grün/Baumschutz      
Ö 8  
Ausbau der Paul-Wegmann-Straße, der Freiheitsstraße und der Kurzen Straße in Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/20/0609/22  
Ö 9  
Ausbau des Platanenweges in Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/20/0610/22  
Ö 10  
Ausbau der Straße Am Dreieck in Zeitz OT Luckenau  
Enthält Anlagen
VII/STR/20/0611/22  
Ö 11  
Ausbau der Donaliesstraße in Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/20/0613/22  
Ö 12  
Ausbau der Barbarossastraße in Zeitz OT Kayna  
Enthält Anlagen
VII/STR/20/0621/22  
Ö 13  
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 96 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0656/22  
Ö 14  
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 97 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im Kirchweg im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0657/22  
Ö 15  
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 98 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohnbebauung in der Querstraße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0658/22  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat beschließt:

 

r die Flurstücke 161/1 und 989/160 der Flur 2 der Gemarkung Theißen und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 98 Wohnbebauung in der Querstraße im Ortsteil Theißen der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Wohnbebauung.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 98 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 

 

   
    30.08.2022 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    31.08.2022 - Bauausschuss
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 161/1 und 989/160 der Flur 2 der Gemarkung Theißen und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 98Wohnbebauung in der Querstraße im Ortsteil Theißen– der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Wohnbebauung.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 98 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

   
    08.09.2022 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 19 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 161/1 und 989/160 der Flur 2 der Gemarkung Theißen und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 98Wohnbebauung in der Querstraße im Ortsteil Theißen– der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Wohnbebauung.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 98 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    15.09.2022 - Stadtrat Zeitz
    Ö 27 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 161/1 und 989/160 der Flur 2 der Gemarkung Theißen und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 98Wohnbebauung in der Querstraße im Ortsteil Theißen– der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Wohnbebauung.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 98 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

27

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 16  
Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 99 „Eigenheimbebauung im Kurzen Weg OT Theißen“  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0664/22  
Ö 17  
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12-2 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0665/22  
Ö 18  
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12-3 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0666/22  
Ö 19  
Baumpaten-Programm  
VII/STR/65/0672/22  
Ö 20  
Bürgerbaum-Programm  
VII/STR/65/0674/22  
Ö 21  
Anfragen sowie Informationen      
N 22     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 23     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 29.06.2022    
N 24     Übertragung des Grundstückes Badstubenvorstadt 17a in Zeitz aus dem Treuhandvermögen in das Eigentum der Stadt Zeitz   VII/STR/65/0617/22  
N 25     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0659/22  
N 26     Nutzungsempfehlung für ein Baugrundstück   VII/STR/65/0676/22  
N 27     Anfragen sowie Informationen    
Ö 28  
Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 29  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 30  
Schließung der Sitzung