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Tagesordnung - 15. Sitzung des Stadtrates Zeitz  

Bezeichnung: 15. Sitzung des Stadtrates Zeitz
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 12.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 1.1  
Verpflichtung eines neuen Stadtrates      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 24.09.2015  
STR/0012/15  
Ö 5  
Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse      
Ö 8  
Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters      
Ö 9  
Beschlussfassung über die 2. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2015     VI/STR/20/0273/15  
Ö 10  
Beitrittsbeschluss der Stadt Zeitz zum Genehmigungsbescheid der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises vom 26.10.2015 zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2015  
Enthält Anlagen
VI/STR/75/0283/15  
Ö 11  
Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen – Projektaufruf 2016 Evangelische Grundschule im Franziskanerkloster Zeitz als Fördermaßnahme i.V.m. dem Projektaufruf 2016  
Enthält Anlagen
VI/STR/63/0280/15  
Ö 12  
Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen – Projektaufruf 2016 Grundschule Zeitz-Ost Gustav-Mahler-Str. 14 als Fördermaßnahme i.V.m. dem Projektaufruf 2016  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0281/15  
Ö 13  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 B - Ehemalige Panzerkaserne - der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0247/15  
    VORLAGE
   

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 16 B der Stadt Zeitz – Ehemalige Panzerkaserne – wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) wird der Bebauungsplan Nr. 16 B der Stadt Zeitz – ehemalige Panzerkaserne – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 16 B wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

   
    07.10.2015 - Bauausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 16 B der Stadt Zeitz – Ehemalige Panzerkaserne – wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) wird der Bebauungsplan Nr. 16 B der Stadt Zeitz – ehemalige Panzerkaserne – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 16 B wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    05.11.2015 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 16 B der Stadt Zeitz – Ehemalige Panzerkaserne – wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) wird der Bebauungsplan Nr. 16 B der Stadt Zeitz – ehemalige Panzerkaserne – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 16 B wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    12.11.2015 - Stadtrat Zeitz
    Ö 13 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0247/15   
    Veränderung der Anwesenheit:

Veränderung der Anwesenheit:

Der Oberbürgermeister und Herr Exler haben den Friedenssaal verlassen, gegenwärtig sind 34 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0247/1211/15:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 16 B der Stadt Zeitz – Ehemalige Panzerkaserne – wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) wird der Bebauungsplan Nr. 16 B der Stadt Zeitz – ehemalige Panzerkaserne – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 16 B wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

34

Ja-Stimmen:

34

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 14  
2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0261/15  
Ö 15  
Benennung eines Weges in Pirkau  
Enthält Anlagen
VI/STR/32/0266/15  
Ö 16  
Entsorgung pflanzlicher Abfälle in der Stadt Zeitz Antrag: Fraktion B90/Grüne/WIR  
VI/STR/STR/0269/15  
Ö 17  
Verlagerung der B 180 Antrag: Fraktion B 90/Grüne/WIR  
VI/STR/STR/0218/15  
Ö 18  
KZ-Rehmsdorf/Zeitz Antrag: Fraktion B 90/Grüne/WIR  
VI/STR/STR/0219/15  
Ö 19  
Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters      
N 20     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 21     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 24.09.2015    
N 22     Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters    
N 23     Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters    
N 24     Beauftragung der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH (SSBZ) ab dem 01.09.2016 und der Anpassung bestehender Verträge   VI/STR/OB/0279/15  
N 25     Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters    
N 26     Schließung der Sitzung