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Tagesordnung - 15. Sitzung des Stadtrates Zeitz  

Bezeichnung: 15. Sitzung des Stadtrates Zeitz
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 12.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 1.1  
Verpflichtung eines neuen Stadtrates      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 24.09.2015  
STR/0012/15  
Ö 5  
Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse      
Ö 8  
Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters      
Ö 9  
Beschlussfassung über die 2. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2015     VI/STR/20/0273/15  
Ö 10  
Beitrittsbeschluss der Stadt Zeitz zum Genehmigungsbescheid der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises vom 26.10.2015 zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2015  
Enthält Anlagen
VI/STR/75/0283/15  
Ö 11  
Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen – Projektaufruf 2016 Evangelische Grundschule im Franziskanerkloster Zeitz als Fördermaßnahme i.V.m. dem Projektaufruf 2016  
Enthält Anlagen
VI/STR/63/0280/15  
Ö 12  
Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen – Projektaufruf 2016 Grundschule Zeitz-Ost Gustav-Mahler-Str. 14 als Fördermaßnahme i.V.m. dem Projektaufruf 2016  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0281/15  
Ö 13  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 B - Ehemalige Panzerkaserne - der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0247/15  
Ö 14  
2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0261/15  
Ö 15  
Benennung eines Weges in Pirkau  
Enthält Anlagen
VI/STR/32/0266/15  
Ö 16  
Entsorgung pflanzlicher Abfälle in der Stadt Zeitz Antrag: Fraktion B90/Grüne/WIR  
VI/STR/STR/0269/15  
    VORLAGE
    Die Fraktion B90/Grüne/WIR beantragt, das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen auf dem Gebiet der Stadt Zeitz, ohne den eingemeindeten Ortsteilen, ab sofort ganzjährig zu versagen

Die Fraktion B90/Grüne/WIR beantragt, das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen  auf dem Gebiet der Stadt Zeitz, ohne den eingemeindeten Ortsteilen, ab sofort ganzjährig zu versagen.

 

   
    12.11.2015 - Stadtrat Zeitz
    Ö 16 - abgelehnt BESCHLUSS: VI/STR/STR/0269/152   
    Veränderung der Anwesenheit:

Veränderung der Anwesenheit:.

Herr Exler ist wieder anwesend, Herr Prüfe verlässt zu den Tagesordnungspunkten 16, 17 und 18 den Friedenssaal, gegenwärtig  sind 35 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Herr Kmietczyk, Vorsitzender der Fraktion B90/Grüne/WIR:

Als Einreicher der Vorlage beantragt Herr Kmietczyk die Verweisung der Vorlage gemäß Kommunalverfassung § 48 Absatz 3, gilt auch für die 2 folgenden Vorlagen,

in die Ausschüsse. In diesem Fall über alle Ortschaftsräte in den Bauausschuss, Haupt- und Wirtschaftsausschuss und Wiedervorlage im Stadtrat. Zum Inhalt gibt Herr Kmietczyk weitere Ausführungen.

 

Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze:

Gemäß Geschäftsordnung steht dem Oberbürgermeister das erste Wort nach einem Antrag aus der Mitte des Stadtrates zu. Der Oberbürgermeister stellt den weiter gehenden Antrag an den Stadtrat, der lautet: „Heutige Befassung und Beschlussfassung“, weil erkennbar ist, da zu dem Thema im Stadtrat bereits mehrfach verhandelt wurde, dass die Meinungsbildung, die hier sehr personenabhängig sein kann, bereits abgeschlossen ist.

Demzufolge wäre der Antrag des Oberbürgermeisters zu erst abzustimmen.

 

Abstimmung des Antrages des Oberbürgermeisters, der lautet:

„Heutige Befassung und Beschlussfassung“.

Ja-Stimmen:     29          Nein-Stimmen:     6          Enthaltungen:     1

 

Der Vorsitzende des Stadtrates eröffnet die Diskussion:

 

Herr Strauch, Fraktion Die Linke. und 1. Stellvertreter des Vorsitzenden, gibt folgenden Redebeitrag zu Protokoll:

„Werte Stadträtinnen, werte Stadträte,

Ich spreche für die vielen Kleingärtner des Regionalverbandes und Eigenheimbesitzer der gesamten Stadt. Und bei mir geht die gesamte Stadt von Pirkau bis nach Kayna.

Die wenigsten Betroffenen verbrennen grüne Gartenabfälle. Sie halten sich an die Verbrennungsordnung. Es gibt aber auch „schwarze Schafe“, wie überall, die sich wissentlich und unwissentlich nicht an die Ordnung halten.

Meine Damen und Herren, es ist aber auch z. B. im Straßenverkehr. Da geschehen auch Unfälle und der Straßenverkehr wird auch nicht verboten. Die Mitglieder in den Gartenvereinen im gesamten Stadtgebiet von Pirkau bis Kayna sind im Durchschnitt über 65 Jahre alt. Viele dürfen kein Auto mehr fahren oder haben gar kein Auto mehr. Wie sollen diese Bürger der gesamten Stadt Zeitz z. B. ihren trockenen Astschnitt entsorgen. Haben Sie im Sommer schon einmal in der Straße zum Wertstoffhof gestanden? Es kommt hier stellenweise zu einem Rückstau bis zur Kreuzung Grüne Aue. Bei dem Antransport und Stau entstehen Feinstaub und Lärm. Die Öffnungszeiten sind nicht unbedingt kleingärtnerfreundlich. Die Kleingärtner möchten früh 08.00 Uhr ihre Abfälle entsorgen können.

Ein Vorschlag, der bereits mehrfach eingebracht wurde, die Bereitstellung von Containern für Kleingartenanlagen für diese Gartenabfälle, ist gehört und nicht weiter verfolgt worden.

Es sollte auf die Kleingärtner zugegangen werden und sie sollten nicht zusätzlich belastet werden.

Der überwiegende Teil der Kleingärtner kompostiert seine grünen Abfälle und wer noch kann entsorgt diese auf dem Wertstoffhof.

Eine Entsorgung über die braune Tonne ist unrealistisch und verursacht einen erheblichen Mehraufwand an Kosten und Entsorgung durch die Entsorgungsunternehmen.

Es würde auch das friedliche Zusammenleben in der Hausgemeinschaft erheblich stören. Die Konsequenz daraus wäre dann, die älteren Kleingärtner geben ihr Hobby auf. Die Folge für das Kleingartenwesen, welches auch im Stadtentwicklungskonzept aufgeführt wird, ist dann ein Anstieg des Leerstandes von Parzellen zu verzeichnen, so wie es bereits in der Innenstadt Realität ist. Die Leute vereinsamen, der Kontakt zu den Gartennachbarn fehlt und ziehen sich aus dem öffentlichen Leben zurück. Wer pflegt dann die Flächen – ABM, Bürgerarbeit -, wer bezahlt das dann?

Sollte dieser Beschluss umgesetzt werden, verliert diese Stadt evtl. attraktive Kleingartenanlagen und Erholungsgebiete. Außerdem, Verbote haben selten zu einem Erfolg geführt. 

Bei einem Gespräch mit dem Geschäftsführer der Entsorgungsgesellschaft, Herrn Mock, dabei waren Herr Exler, Herr Hedrich sowie Landrat, konnte keinerlei Kompromiss gefunden  werden. Die Gesprächsteilnehmer erfuhren immer nur, dass die vorgeschlagenen Ideen nicht gehen  bzw. umgesetzt werden können.   

 

Nichtkompostierbare Abfälle sollten auch aus diesem Grund weiterhin verbrannt werden können.

Ich bitte Sie, aus diesen Gründen diese Vorlage im Sinne der Kleingärtner und Eigenheimbesitzer abzulehnen.

Vorsichtshalber stelle ich aber noch einen Zusatzantrag:

„Die Beendigung einer Ausnahmegenehmigung gilt für das gesamte Stadtgebiet Zeitz, von Pirkau bis nach Kayna“.

Begründung:

Wir sind eine Stadt, die Eingliederungsvereinbarungen sind nicht mehr wirksam. Außerdem sind die Bürger der Kernstadt Zeitz und die Bürger der eingegliederten Gemeinden laut Grundgesetz gleich zu behandeln.

Danke.“

 

In der nachfolgenden längeren Diskussion werden Standpunkte und Meinungen dargelegt.

 

Am Ende der Diskussion lässt der Vorsitzende des Stadtrates zunächst über die Antragstellung des Herrn Strauch abstimmen, der lautet:

Im Beschlusstext wird „ohne den eingemeindeten Ortsteilen“ gestrichen.

Ja-Stimmen:     27          Nein-Stimmen:     6          Enthaltungen:     2

 

Abstimmung über den Beschlusstext, der lautet:

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/STR/0269/1211/15:

Die Fraktion B90/Grüne/WIR beantragt, das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen auf dem Gebiet der Stadt Zeitz ab sofort ganzjährig zu versagen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

35

Ja-Stimmen:

  5

Nein-Stimmen:

29

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

Ablehnung.

Ö 17  
Verlagerung der B 180 Antrag: Fraktion B 90/Grüne/WIR  
VI/STR/STR/0218/15  
Ö 18  
KZ-Rehmsdorf/Zeitz Antrag: Fraktion B 90/Grüne/WIR  
VI/STR/STR/0219/15  
Ö 19  
Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters      
N 20     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 21     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 24.09.2015    
N 22     Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters    
N 23     Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters    
N 24     Beauftragung der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH (SSBZ) ab dem 01.09.2016 und der Anpassung bestehender Verträge   VI/STR/OB/0279/15  
N 25     Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters    
N 26     Schließung der Sitzung