Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 12.05.2011 | HAU1/0017/11 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||||||||||||
Ö 6 | 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte ausgearbeitet von: FB Zentrale Dienste | V/STR/10/0569/11 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Senkung der Geschäftsführungskosten der Fraktionen - Hhst. 1 00100 65600 100 im Haushaltsjahr 2011 ausgearbeitet von: FB Zentrale Dienste | V/STR/10/0570/11 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel | V/STR/10/0571/11 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Personalentwicklungskonzept der Stadt Zeitz - 1. Fortschreibung für den Zeitraum 2011 - 2013 ausgearbeitet von: FB Zentrale Dienste | V/STR/10/0588/11 | |||||||||||||||||
Ö 10 | 1. Verordnung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung betreffend die Abwehr von Gefahren durch Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen, Anpflanzungen, Tierhaltung, offene Feuer im Freien, Ruhestörung, mangelhafte Hausnummerierung, Eisflächen, Tagesbrüche und Tagebaurestlöcher für die Stadt Zeitz | V/STR/32/0506/11 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Konzeption zur Entwicklung der Zeitzer Museumslandschaft | V/STR/40/0511/11 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Festlegung des Fördergebietes zum Förderprogramm "Aktive Stadt und Ortsteilzentren" | V/STR/63/0580/11 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung | V/STR/65/0454/11 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Austritt einer Mitgliedsgemeinde und Auflösung des Planungsverbandes Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0543/11 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 - Gewerbegebiet Leipziger Straße - ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0470/11 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 60 - Mischgebiet im Geltungsbereich Block 12 - Rahnestraße / Ritterstraße / Stiftsberg mit Erweiterung des Geltungsbereiches ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0528/11 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10/2 "Brühl / Scharrenstraße / Steinsgraben / Steinstraße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0529/11 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des einfachen Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Friedensstraße/Rosenweg“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0539/11 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Beendung des Bauleitverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 24 „Geußnitzer Straße“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0541/11 | |||||||||||||||||
Ö 20 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße - Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0544/11 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 (6) des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Steinbrüchen – ehemaligen sogenannten Steinbruchhäuser, Flur 2, Flurstücke 2/85, 2/86, 2/87, 2/88, 2/89, 95, 6, 150/7, 149/7, 8 sowie im südlichen Bereich bis zur Straßenmitte der „Steinbrüchener Straße“ (Flurstück 96/1der Flur 2) wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 35 (6) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S.1818) wird die Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße – Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz als Satzung beschlossen.
- Eine Begründung ist nicht erforderlich; ist jedoch erstellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen. |
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25.05.2011 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 23 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 (6) des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Steinbrüchen – ehemaligen sogenannten Steinbruchhäuser, Flur 2, Flurstücke 2/85, 2/86, 2/87, 2/88, 2/89, 95, 6, 150/7, 149/7, 8 sowie im südlichen Bereich bis zur Straßenmitte der „Steinbrüchener Straße“ (Flurstück 96/1der Flur 2) wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 35 (6) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S.1818) wird die Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße – Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz als Satzung beschlossen.
- Eine Begründung ist nicht erforderlich; ist jedoch erstellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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31.05.2011 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 (6) des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Steinbrüchen – ehemaligen sogenannten Steinbruchhäuser, Flur 2, Flurstücke 2/85, 2/86, 2/87, 2/88, 2/89, 95, 6, 150/7, 149/7, 8 sowie im südlichen Bereich bis zur Straßenmitte der „Steinbrüchener Straße“ (Flurstück 96/1der Flur 2) wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 35 (6) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S.1818) wird die Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße – Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz als Satzung beschlossen.
- Eine Begründung ist nicht erforderlich; ist jedoch erstellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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30.06.2011 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 20 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 (6) des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Steinbrüchen – ehemaligen sogenannten Steinbruchhäuser, Flur 2, Flurstücke 2/85, 2/86, 2/87, 2/88, 2/89, 95, 6, 150/7, 149/7, 8 sowie im südlichen Bereich bis zur Straßenmitte der „Steinbrüchener Straße“ (Flurstück 96/1der Flur 2) wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 35 (6) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S.1818) wird die Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße – Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz als Satzung beschlossen.
- Eine Begründung ist nicht erforderlich; ist jedoch erstellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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07.07.2011 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 22 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0544/11 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/0544/0707/11: Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 (6) des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Steinbrüchen – ehemaligen sogenannten Steinbruchhäuser, Flur 2, Flurstücke 2/85, 2/86, 2/87, 2/88, 2/89, 95, 6, 150/7, 149/7, 8 sowie im südlichen Bereich bis zur Straßenmitte der „Steinbrüchener Straße“ (Flurstück 96/1der Flur 2) wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 35 (6) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S.1818) wird die Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße – Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz als Satzung beschlossen.
- Eine Begründung ist nicht erforderlich; ist jedoch erstellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 21 | Aufhebungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0491/11 | |||||||||||||||||
Ö 22 | Ausbau der Straßen Siedlung, Querstraße, Schulweg, Liebknechtstraße, Gartenstraße, An den Wiesen und Streckauer Straße im Ortsteil Luckenau und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0515/11 | |||||||||||||||||
Ö 23 | Ausbau der Straßen Fabrikweg und Am Berg im Ortsteil Luckenau und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0516/11 | |||||||||||||||||
Ö 24 | Ausbau der Theißener Querstraße im Ortsteil Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0522/11 | |||||||||||||||||
Ö 25 | Aufstellungsbeschluss zur Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0525/11 | |||||||||||||||||
Ö 26 | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 15 “Kalktor/Altenburger Straße/Röntgenstraße“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0538/11 | |||||||||||||||||
Ö 27 | 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungssatzung" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0542/11 | |||||||||||||||||
Ö 28 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 62 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehem. Deponie Aue in Zeitz“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0553/11 | |||||||||||||||||
Ö 29 | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehem. Kohlelagerplatz in Zeitz - Zangenberg" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0566/11 | |||||||||||||||||
Ö 30 | Aufnahme des Tiergartens in das Stadtentwicklungskonzept und Einleitung von Sofortmaßnahmen zur Rettung dieses Areals als Stadtwald ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD | V/STR/STR/0537/11 | |||||||||||||||||
Ö 31 | Alternative Energiegewinnung ausgearbeitet von: Stadtrat, SPD-Fraktion | V/STR/STR/0549/11 | |||||||||||||||||
Ö 32 | Bewilligung einer Ausgabe im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 161 Abs. 1 Pkt. 1 GO LSA auf der Haushaltsstelle 01.58100.54100.400 (Sicherheitsdienst Schlosspark) in Höhe von insgesamt 85.000,00 € | V/STR/40/0587/11 | |||||||||||||||||
Ö 33 | Kfz.-Kennzeichen "ZZ" | V/STR/BM/0590/11 | |||||||||||||||||
Ö 34 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 35 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 36 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 12.05.2011 | ||||||||||||||||||
N 37 | Verlängerung eines Vertrages mit den Stadtwerken Zeitz GmbH ausgearbeitet von: FB Zentrale Dienste | V/STR/10/0589/11 | |||||||||||||||||
N 38 | Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle | V/STR/63/0592/11 | |||||||||||||||||
N 39 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 40 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 1 - Protokoll HA 30-06-11 - Top 11 (170 KB) | |||
2 | Anlage 2 - HA 30-06-11 - Top 11 (107 KB) |