Der Stadtrat beschließt, dass bis zum Ablauf des Jahres 2045 für die in der Anlage aufgeführten städtischen Grundstücke nur eine gemeinwohlorientierte Nutzung erfolgen darf. Von dieser Festsetzung ausgenommen sind die dort dargestellten gewerblichen bzw. privaten Nutzungen bzw. Teilnutzungen von Grundstücken und Gebäuden, für die ein vollständiger bzw. anteiliger Wertausgleich zu Lasten der Gemeinde in der Schlussabrechnung des Städtebauförderungsprogramms „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ für die Gesamtmaßnahme „Ortskern Zeitz“ im Sanierungsgebiet „Stadtmitte“ der Stadt Zeitz erfolgt.
05.11.2020 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, dass bis zum Ablauf des Jahres 2045 für die in der Anlage aufgeführten städtischen Grundstücke nur eine gemeinwohlorientierte Nutzung erfolgen darf. Von dieser Festsetzung ausgenommen sind die dort dargestellten gewerblichen bzw. privaten Nutzungen bzw. Teilnutzungen von Grundstücken und Gebäuden, für die ein vollständiger bzw. anteiliger Wertausgleich zu Lasten der Gemeinde in der Schlussabrechnung des Städtebauförderungsprogramms „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ für die Gesamtmaßnahme „Ortskern Zeitz“ im Sanierungsgebiet „Stadtmitte“ der Stadt Zeitz erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:
12
davon anwesend:
10
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
0
von der Abstimmung gemäß
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:
0
12.11.2020 - Stadtrat Zeitz
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0277/1211/20:
Der Stadtrat beschließt, dass bis zum Ablauf des Jahres 2045 für die in der Anlage aufgeführten städtischen Grundstücke nur eine gemeinwohlorientierte Nutzung erfolgen darf. Von dieser Festsetzung ausgenommen sind die dort dargestellten gewerblichen bzw. privaten Nutzungen bzw. Teilnutzungen von Grundstücken und Gebäuden, für die ein vollständiger bzw. anteiliger Wertausgleich zu Lasten der Gemeinde in der Schlussabrechnung des Städtebauförderungsprogramms „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ für die Gesamtmaßnahme „Ortskern Zeitz“ im Sanierungsgebiet „Stadtmitte“ der Stadt Zeitz erfolgt.