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Altmarkt 106712 Zeitz
Gemäß § 105 Abs. 1 KVG LSA beschließt der Stadtrat der Stadt Zeitz die Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 60.000,00 €.
Die Summe wird aus dem Konto 57110.743113 zur Verfügung gestellt und auf das Konto 57110.783200 umverteilt.
Sie ist innerhalb der Gesamtfinanzierung gesichert.
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/OB/0300/1211/20:
Gemäß § 105 Abs. 1 KVG LSA beschließt der Stadtrat der Stadt Zeitz die Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 60.000,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:
37
Anzahl der besetzten Mandate:
34
davon anwesend:
29
Ja-Stimmen:
28
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
1
von der Abstimmung gemäß
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: