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Tagesordnung - 38. Sitzung des Stadtrates Zeitz  

Bezeichnung: 38. Sitzung des Stadtrates Zeitz
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 15.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Anlagen:
Kalkulationspräsentation

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 01.02.2018  
STR/0042/18  
Ö 5  
Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse      
Ö 8  
Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters      
Ö 9  
Berufung Wasserwehr      
Ö 10  
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 - Gewerbegebiet Am Milchhof in Zeitz -  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0683/17  
Ö 11  
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 80 – Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz – der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0688/18  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 269/8; 269/2; 271/3; 472; 503; 3222; 272; 3221; 269/7 der Flur 74 der Gemarkung Zeitz wird der Bebauungsplan Nr. 80 Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz – der Stadt Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung für den Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe und Sicherung einer öffentlichen Grünfläche im Bereich Kalktor, Lindenplatz, Altenburger Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für den Bebauungsplan Nr. 80 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.

 

Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 80 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

   
    21.02.2018 - Bauausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 269/8; 269/2; 271/3; 472; 503; 3222; 272; 3221; 269/7 der Flur 74 der Gemarkung Zeitz wird der Bebauungsplan Nr. 80 Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz – der Stadt Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung für den Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe und Sicherung einer öffentlichen Grünfläche im Bereich Kalktor, Lindenplatz, Altenburger Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für den Bebauungsplan Nr. 80 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.

 

Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 80 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    15.03.2018 - Stadtrat Zeitz
    Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0688/18   
   

 

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0688/1503/18:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 269/8; 269/2; 271/3; 472; 503; 3222; 272; 3221; 269/7 der Flur 74 der Gemarkung Zeitz wird der Bebauungsplan Nr. 80 Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz – der Stadt Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung für den Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe und Sicherung einer öffentlichen Grünfläche im Bereich Kalktor, Lindenplatz, Altenburger Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für den Bebauungsplan Nr. 80 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.

 

Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 80 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

34

Ja-Stimmen:

32

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 12  
Aufgabenstellung für die Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Zeitz
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0667/17  
Ö 13  
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/75/0707/18  
Ö 14  
Verleihung des Ehrenamtspreises ab 2019
VI/STR/40/0702/18  
Ö 15  
Papierkörbe in der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/32/0691/18  
Ö 16  
Hundewiese in der Stadt Zeitz
Enthält Anlagen
VI/STR/32/0690/18  
Ö 17  
1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Zeitz vom 11.11.2010
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0685/18  
Ö 18  
3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0686/18  
Ö 19  
Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0669/17  
Ö 20  
Ordnung über die Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0668/17  
Ö 21  
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung-  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0701/18  
Ö 22  
Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Förderprogrammes "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" Antrag: Fraktion Freie Wähler  
VI/STR/STR/0643/17  
Ö 23  
Anbringung des früheren Schriftzuges "E. A. NAETHER" am ZEKIWA-Gebäude, Geschwister-Scholl-Straße  
Enthält Anlagen
VI/STR/STR/0716/18  
Ö 24  
Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters      
N 25     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 26     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 01.02.2018    
N 27     Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters    
N 28     Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters    
N 29     Verkauf eines Grundstückes in Zeitz   VI/STR/65/0705/18  
N 30     Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters    
N 31     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalkulationspräsentation (326 KB)