Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0078/1212/19:
Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 52142, 52144, 52147 in der Flur 6 im Cranachweg 58, in der Gemarkung Zeitz und den in der Anlage 1 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 86 –„Eigenheimbau Cranachweg 58“ aufgestellt.
Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt:
Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Garage bzw. einem Carport..
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).
Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.