Tagesordnung - 3. Sitzung des Stadtrates Zeitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Begrüßung der neu gewählten Ortsbürgermeister und Dank an die ausscheidenden Ortsbürgermeister | ||||||||||||||||||
Ö 5 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift | ||||||||||||||||||
Ö 5.1 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 16.05.2019 | STR/0055/19 | |||||||||||||||||
Ö 5.2 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 19.06.2019 | STR/0060/19 | |||||||||||||||||
Ö 5.3 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates vom 03.07.2019 | STR/0056/19 | |||||||||||||||||
Ö 5.4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der (Sonder-)Sitzung des Stadtrates vom 28.08.2019 | STR/0004/19 | |||||||||||||||||
Ö 6 | Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 9 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
Ö 10 | Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet "Stadtmitte Zeitz" Beschluss zur vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge unter Gewährung befristeter Abschläge | VII/STR/63/0015/19 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt, die vorzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge gemäß § 154 BauGB für Eigentümer von Grundstücken im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Stadtmitte Zeitz“, Satzungsbeschluss vom 21.10.1992, zuletzt geändert am 24.10.2001, mit Gewährung von befristeten und gestaffelten Abschlägen auf die abzulösenden Ausgleichsbeträge zu ermöglichen.
Für die vorzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge bis einschließlich 31.03.2020 wird durch die Stadt ein Abschlag von 10 %, vom 01.04.2020 bis einschließlich 30.09.2020 ein Abschlag von 5 % gewährt. Grundlage bildet eine zwischen Stadt und Eigentümer schriftlich abzuschließende Vereinbarung, in welcher sich die Eigentümer zur vorzeitigen, fristgerechten Ablösung der für ihre Grundstücke ermittelten Ausgleichsbeträge verpflichten. Der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ist bis zum 31.08.2020 möglich. Wird die vereinbarte Ablösungsfrist zum 31.03.2020 nicht eingehalten, wird nur noch der verringerte Abschlag von 5 % gewährt. Wird auch die Ablösungsfrist zum 30.09.2020 nicht eingehalten, ist die vorzeitige Ablösung der ermittelten Ausgleichsbeträge nur noch in voller Höhe und bis zur Aufhebung der Sanierungssatzung möglich. |
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21.08.2019 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt, die vorzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge gemäß § 154 BauGB für Eigentümer von Grundstücken im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Stadtmitte Zeitz“, Satzungsbeschluss vom 21.10.1992, zuletzt geändert am 24.10.2001, mit Gewährung von befristeten und gestaffelten Abschlägen auf die abzulösenden Ausgleichsbeträge zu ermöglichen.
Für die vorzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge bis einschließlich 31.03.2020 wird durch die Stadt ein Abschlag von 10 %, vom 01.04.2020 bis einschließlich 30.09.2020 ein Abschlag von 5 % gewährt. Grundlage bildet eine zwischen Stadt und Eigentümer schriftlich abzuschließende Vereinbarung, in welcher sich die Eigentümer zur vorzeitigen, fristgerechten Ablösung der für ihre Grundstücke ermittelten Ausgleichsbeträge verpflichten. Der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ist bis zum 31.08.2020 möglich. Wird die vereinbarte Ablösungsfrist zum 31.03.2020 nicht eingehalten, wird nur noch der verringerte Abschlag von 5 % gewährt. Wird auch die Ablösungsfrist zum 30.09.2020 nicht eingehalten, ist die vorzeitige Ablösung der ermittelten Ausgleichsbeträge nur noch in voller Höhe und bis zur Aufhebung der Sanierungssatzung möglich.
Abstimmungsergebnis:
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12.09.2019 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 10 - geändert beschlossen BESCHLUSS: VII/STR/63/0015/19 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VII/STR/63/0015/1209/19: Der Stadtrat beschließt, die vorzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge gemäß § 154 BauGB für Eigentümer von Grundstücken im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Stadtmitte Zeitz“, Satzungsbeschluss vom 21.10.1992, zuletzt geändert am 24.10.2001, mit Gewährung von befristeten und gestaffelten Abschlägen auf die abzulösenden Ausgleichsbeträge zu ermöglichen.
Für die vorzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge bis einschließlich 31.01.2020 wird durch die Stadt ein Abschlag von 20 %, vom 01.02.2020 bis einschließlich 31.05.2020 ein Abschlag von 10 % und vom 01.06.2019 bis einschließlich 30.09.20 ein Abschlag von 5 % gewährt. Grundlage bildet eine zwischen Stadt und Eigentümer schriftlich abzuschließende Vereinbarung, in welcher sich die Eigentümer zur vorzeitigen, fristgerechten Ablösung der für ihre Grundstücke ermittelten Ausgleichsbeträge verpflichten. Der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ist bis zum 31.08.2020 möglich. Wird die vereinbarte Ablösungsfrist zum 31.01.2020 nicht eingehalten, wird nur noch der verringerte Abschlag von 10 % gewährt. Wird die Ablösefrist zum 31.05.2020 nicht eingehalten, wird nur noch der verringerte Abschlag von 5 % gewährt. Wird auch die Ablösungsfrist zum 30.09.2020 nicht eingehalten, ist die vorzeitige Ablösung der ermittelten Ausgleichsbeträge nur noch in voller Höhe und bis zur Aufhebung der Sanierungssatzung möglich.
Abstimmungsergebnis der Vorlage mit Änderungsantrag der Fraktion Die Linke/ZfZ:
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Ö 11 | Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2019 | VII/STR/OB/0008/19 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VII/STR/BM/0023/19 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Besetzung der Ausschüsse gemäß Hauptsatzung | ||||||||||||||||||
Ö 14 | Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der Stadt Zeitz | VII/STR/BM/0024/19 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Satzung über das Wahlverfahren zum Stadtelternrat für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zeitz | VI/STR/40/0991/19 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Umbenennung Kindertageseinrichtung "Bummi", Freiligrathstraße 47 in 06712 Zeitz | VI/STR/40/0992/19 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Zeitz für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2022 (Handlungskonzept) | VI/STR/40/0993/19 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen | VI/STR/40/0994/19 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Prioritätenliste zur Richtlinie Schulinfrastruktur | VII/STR/40/0026/19 | |||||||||||||||||
Ö 20 | Aufhebung des Beschlusses des Stadtrates aus der 43. Sitzung vom 06.09.2018 - Informationsvorlage Beschluss-Nr. VI/STR/10/0803/18, Personalentwicklungskonzept der Stadt Zeitz - 4. Fortschreibung für den Zeitraum 2018 - 2026 | VII/STR/OB/0019/19 | |||||||||||||||||
Ö 21 | Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 22 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 23 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 16.05.2019 | ||||||||||||||||||
N 24 | Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 25 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 26 | Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
Ö 27 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||