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Tagesordnung - Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 08.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 07.07.2022  
HAU/0030/22  
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Informationen des Oberbürgermeisters      
Ö 6  
Bestimmung des Wahltages und des Endes der Bewerbungsfrist für die Oberbürgermeisterwahl 2023  
VII/STR/32/0627/22  
Ö 7  
Berufung der Stadtwahlleiterin und des stellvertretenden Stadtwahlleiters für die Oberbürgermeisterwahl 2023  
VII/STR/32/0628/22  
Ö 8  
Beteiligungsbericht 2022  
Enthält Anlagen
VII/STR/OB/0655/22  
Ö 9  
Neufassung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Kostensatzung Feuerwehr)  
Enthält Anlagen
VII/STR/32/0660/22  
Ö 10  
Neuausrichtung des Personalmanagements der Stadt Zeitz
Enthält Anlagen
VII/STR/BM/0683/22  
Ö 11  
Ausbau der Barbarossastraße in Zeitz OT Kayna  
Enthält Anlagen
VII/STR/20/0621/22  
Ö 12  
Ausbau der Donaliesstraße in Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/20/0613/22  
Ö 13  
Ausbau der Straße Am Dreieck in Zeitz OT Luckenau  
Enthält Anlagen
VII/STR/20/0611/22  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Straße Am Dreieck in 06711 Zeitz OT Luckenau.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße Am Dreieck als Anliegerstraße klassifiziert.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung re die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Jedoch mit dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vom 15. Dezember 2020 hat der Landesgesetzgeber angeordnet, dass die Gemeinden für bisher beitragspflichtige Straßenbauvorhaben, bei denen die sachliche Beitragspflicht nach dem 31. Dezember 2019 entstanden ist (hier: 03.12.2020), keine Straßenausbaubeiträge mehr zu erheben. Das KAG LSA regelt in § 18a Abs. 4, dass das Land den Gemeinden auf Antrag entgangene Beiträge erstattet. Das entgangene umlagefähige Beitragsvolumen ist dabei analog der bisherigen Verfahrensweise herzuleiten.

 

 

 

 

   
    31.08.2022 - Bauausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Straße Am Dreieck in 06711 Zeitz OT Luckenau.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße Am Dreieck als Anliegerstraße klassifiziert.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung wäre die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Jedoch mit dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vom 15. Dezember 2020 hat der Landesgesetzgeber angeordnet, dass die Gemeinden für bisher beitragspflichtige Straßenbauvorhaben, bei denen die sachliche Beitragspflicht nach dem 31. Dezember 2019 entstanden ist (hier: 03.12.2020), keine Straßenausbaubeiträge mehr zu erheben. Das KAG LSA regelt in § 18a Abs. 4, dass das Land den Gemeinden auf Antrag entgangene Beiträge erstattet. Das entgangene umlagefähige Beitragsvolumen ist dabei analog der bisherigen Verfahrensweise herzuleiten.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

   
    08.09.2022 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Straße Am Dreieck in 06711 Zeitz OT Luckenau.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße Am Dreieck als Anliegerstraße klassifiziert.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung wäre die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Jedoch mit dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vom 15. Dezember 2020 hat der Landesgesetzgeber angeordnet, dass die Gemeinden für bisher beitragspflichtige Straßenbauvorhaben, bei denen die sachliche Beitragspflicht nach dem 31. Dezember 2019 entstanden ist (hier: 03.12.2020), keine Straßenausbaubeiträge mehr zu erheben. Das KAG LSA regelt in § 18a Abs. 4, dass das Land den Gemeinden auf Antrag entgangene Beiträge erstattet. Das entgangene umlagefähige Beitragsvolumen ist dabei analog der bisherigen Verfahrensweise herzuleiten.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    15.09.2022 - Stadtrat Zeitz
    Ö 22 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Straße Am Dreieck in 06711 Zeitz OT Luckenau.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße Am Dreieck als Anliegerstraße klassifiziert.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung wäre die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Jedoch mit dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vom 15. Dezember 2020 hat der Landesgesetzgeber angeordnet, dass die Gemeinden für bisher beitragspflichtige Straßenbauvorhaben, bei denen die sachliche Beitragspflicht nach dem 31. Dezember 2019 entstanden ist (hier: 03.12.2020), keine Straßenausbaubeiträge mehr zu erheben. Das KAG LSA regelt in § 18a Abs. 4, dass das Land den Gemeinden auf Antrag entgangene Beiträge erstattet. Das entgangene umlagefähige Beitragsvolumen ist dabei analog der bisherigen Verfahrensweise herzuleiten.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

27

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 14  
Ausbau des Platanenweges in Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/20/0610/22  
Ö 15  
Ausbau der Paul-Wegmann-Straße, der Freiheitsstraße und der Kurzen Straße in Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/20/0609/22  
Ö 16  
Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Enthält Anlagen
VII/STR/40/0663/22  
Ö 17  
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 96 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0656/22  
Ö 18  
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 97 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung an der August-Bebel-Straße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0657/22  
Ö 19  
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 98 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohnbebauung in der Querstraße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0658/22  
Ö 20  
Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 99 „Eigenheimbebauung im Kurzen Weg OT Theißen“  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0664/22  
Ö 21  
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12-2 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0665/22  
Ö 22  
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12-3 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0666/22  
Ö 23  
Baumpaten-Programm  
VII/STR/65/0672/22  
Ö 24  
Bürgerbaum-Programm  
VII/STR/65/0674/22  
Ö 25  
Aufwandsentschädigungen  
Enthält Anlagen
VII/STR/BM/0668/22  
Ö 26  
Sachstand zur aktuellen Situation in der Städtepartnerschaftsarbeit (Stand: August 2022)  
VII/STR/40/0677/22  
Ö 27  
3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr -
Enthält Anlagen
II/STR/STR/0548/22-1  
Ö 28  
Anfragen      
N 29     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 30     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 07.07.2022    
N 31     Mitteilung über alle Vergaben gemäß § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz   VII/STR/32/0688/22  
N 32     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0659/22  
N 33     Anfragen    
Ö 34  
Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 35  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 36  
Schließung der Sitzung