Tagesordnung - Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 07.07.2022 | HAU/0030/22 | |||||||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 5 | Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Bestimmung des Wahltages und des Endes der Bewerbungsfrist für die Oberbürgermeisterwahl 2023 | VII/STR/32/0627/22 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Berufung der Stadtwahlleiterin und des stellvertretenden Stadtwahlleiters für die Oberbürgermeisterwahl 2023 | VII/STR/32/0628/22 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Beteiligungsbericht 2022 | VII/STR/OB/0655/22 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Neufassung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Kostensatzung Feuerwehr) | VII/STR/32/0660/22 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Neuausrichtung des Personalmanagements der Stadt Zeitz | VII/STR/BM/0683/22 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Ausbau der Barbarossastraße in Zeitz OT Kayna | VII/STR/20/0621/22 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Ausbau der Donaliesstraße in Zeitz | VII/STR/20/0613/22 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Ausbau der Straße Am Dreieck in Zeitz OT Luckenau | VII/STR/20/0611/22 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Straße Am Dreieck in 06711 Zeitz OT Luckenau.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße Am Dreieck als Anliegerstraße klassifiziert.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung wäre die Maßnahme beitragspflichtig.
Jedoch mit dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vom 15. Dezember 2020 hat der Landesgesetzgeber angeordnet, dass die Gemeinden für bisher beitragspflichtige Straßenbauvorhaben, bei denen die sachliche Beitragspflicht nach dem 31. Dezember 2019 entstanden ist (hier: 03.12.2020), keine Straßenausbaubeiträge mehr zu erheben. Das KAG LSA regelt in § 18a Abs. 4, dass das Land den Gemeinden auf Antrag entgangene Beiträge erstattet. Das entgangene umlagefähige Beitragsvolumen ist dabei analog der bisherigen Verfahrensweise herzuleiten.
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31.08.2022 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Straße Am Dreieck in 06711 Zeitz OT Luckenau.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße Am Dreieck als Anliegerstraße klassifiziert.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung wäre die Maßnahme beitragspflichtig.
Jedoch mit dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vom 15. Dezember 2020 hat der Landesgesetzgeber angeordnet, dass die Gemeinden für bisher beitragspflichtige Straßenbauvorhaben, bei denen die sachliche Beitragspflicht nach dem 31. Dezember 2019 entstanden ist (hier: 03.12.2020), keine Straßenausbaubeiträge mehr zu erheben. Das KAG LSA regelt in § 18a Abs. 4, dass das Land den Gemeinden auf Antrag entgangene Beiträge erstattet. Das entgangene umlagefähige Beitragsvolumen ist dabei analog der bisherigen Verfahrensweise herzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
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08.09.2022 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Straße Am Dreieck in 06711 Zeitz OT Luckenau.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße Am Dreieck als Anliegerstraße klassifiziert.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung wäre die Maßnahme beitragspflichtig.
Jedoch mit dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vom 15. Dezember 2020 hat der Landesgesetzgeber angeordnet, dass die Gemeinden für bisher beitragspflichtige Straßenbauvorhaben, bei denen die sachliche Beitragspflicht nach dem 31. Dezember 2019 entstanden ist (hier: 03.12.2020), keine Straßenausbaubeiträge mehr zu erheben. Das KAG LSA regelt in § 18a Abs. 4, dass das Land den Gemeinden auf Antrag entgangene Beiträge erstattet. Das entgangene umlagefähige Beitragsvolumen ist dabei analog der bisherigen Verfahrensweise herzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
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15.09.2022 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 22 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Straße Am Dreieck in 06711 Zeitz OT Luckenau.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße Am Dreieck als Anliegerstraße klassifiziert.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung wäre die Maßnahme beitragspflichtig.
Jedoch mit dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vom 15. Dezember 2020 hat der Landesgesetzgeber angeordnet, dass die Gemeinden für bisher beitragspflichtige Straßenbauvorhaben, bei denen die sachliche Beitragspflicht nach dem 31. Dezember 2019 entstanden ist (hier: 03.12.2020), keine Straßenausbaubeiträge mehr zu erheben. Das KAG LSA regelt in § 18a Abs. 4, dass das Land den Gemeinden auf Antrag entgangene Beiträge erstattet. Das entgangene umlagefähige Beitragsvolumen ist dabei analog der bisherigen Verfahrensweise herzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 14 | Ausbau des Platanenweges in Zeitz | VII/STR/20/0610/22 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Ausbau der Paul-Wegmann-Straße, der Freiheitsstraße und der Kurzen Straße in Zeitz | VII/STR/20/0609/22 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen | VII/STR/40/0663/22 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 96 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0656/22 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 97 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung an der August-Bebel-Straße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0657/22 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 98 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohnbebauung in der Querstraße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0658/22 | |||||||||||||||||
Ö 20 | Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 99 „Eigenheimbebauung im Kurzen Weg OT Theißen“ | VII/STR/65/0664/22 | |||||||||||||||||
Ö 21 | Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12-2 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0665/22 | |||||||||||||||||
Ö 22 | Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12-3 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0666/22 | |||||||||||||||||
Ö 23 | Baumpaten-Programm | VII/STR/65/0672/22 | |||||||||||||||||
Ö 24 | Bürgerbaum-Programm | VII/STR/65/0674/22 | |||||||||||||||||
Ö 25 | Aufwandsentschädigungen | VII/STR/BM/0668/22 | |||||||||||||||||
Ö 26 | Sachstand zur aktuellen Situation in der Städtepartnerschaftsarbeit (Stand: August 2022) | VII/STR/40/0677/22 | |||||||||||||||||
Ö 27 | 3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr - | II/STR/STR/0548/22-1 | |||||||||||||||||
Ö 28 | Anfragen | ||||||||||||||||||
N 29 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 30 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 07.07.2022 | ||||||||||||||||||
N 31 | Mitteilung über alle Vergaben gemäß § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VII/STR/32/0688/22 | |||||||||||||||||
N 32 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0659/22 | |||||||||||||||||
N 33 | Anfragen | ||||||||||||||||||
Ö 34 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||||
Ö 35 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 36 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||