den Ausbau der Barbarossastraße in Zeitz OT Kayna. Dieser Ausbaubeschluss beinhaltet nur die Erneuerung der Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Barbarossastraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
31.08.2022 - Bauausschuss
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt,
den Ausbau der Barbarossastraße in Zeitz OT Kayna. Dieser Ausbaubeschluss beinhaltet nur die Erneuerung der Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Barbarossastraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:
7
davon anwesend:
7
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
0
von der Abstimmung gemäß
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:
0
08.09.2022 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt,
den Ausbau der Barbarossastraße in Zeitz OT Kayna. Dieser Ausbaubeschluss beinhaltet nur die Erneuerung der Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Barbarossastraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:
12
davon anwesend:
10
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
0
von der Abstimmung gemäß
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:
0
15.09.2022 - Stadtrat Zeitz
Ö 24 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt,
den Ausbau der Barbarossastraße in Zeitz OT Kayna. Dieser Ausbaubeschluss beinhaltet nur die Erneuerung der Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Barbarossastraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.