Tagesordnung - Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 07.07.2022 | HAU/0030/22 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Bestimmung des Wahltages und des Endes der Bewerbungsfrist für die Oberbürgermeisterwahl 2023 | VII/STR/32/0627/22 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Berufung der Stadtwahlleiterin und des stellvertretenden Stadtwahlleiters für die Oberbürgermeisterwahl 2023 | VII/STR/32/0628/22 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Beteiligungsbericht 2022 | VII/STR/OB/0655/22 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Neufassung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Kostensatzung Feuerwehr) | VII/STR/32/0660/22 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Neuausrichtung des Personalmanagements der Stadt Zeitz | VII/STR/BM/0683/22 | |||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
die Neuausrichtung des Personalmanagements der Stadt Zeitz mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Stadt. Dazu wird der Beschluss vom 19.11.2018 zur Beschlussnummer VI/STR/20/0824/1911/18 auf nachfolgende Ziele aktualisiert:
Auf dieser Basis soll eine rechtzeitige Fachkräftegewinnung und ein optimaler Wissenstransfer, systematische Übergaben, rechtzeitige Einarbeitung von Nachfolgern gesichert und vorgezogene Einstellungen veranlasst werden. Ein wichtiger Bestandteil der Fachkräftebindung hingegen sind Einstellungen im Rahmen des SOLL-Stellenplans. Das jährliche Defizit zwischen tatsächlicher Stellenbesetzung und Stellenplan, das regelmäßig aus Ausfallzeiten, Teilzeitverträgen, unbesetzten Stellen entsteht, wird zur Qualitätssicherung und der Ressourcenschonung unter Auslastung des Stellenplans kompensiert.
|
|||||||||||||||||||||||||||||
06.09.2022 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
die Neuausrichtung des Personalmanagements der Stadt Zeitz mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Stadt. Dazu wird der Beschluss vom 19.11.2018 zur Beschlussnummer VI/STR/20/0824/1911/18 auf nachfolgende Ziele aktualisiert:
Auf dieser Basis soll eine rechtzeitige Fachkräftegewinnung und ein optimaler Wissenstransfer, systematische Übergaben, rechtzeitige Einarbeitung von Nachfolgern gesichert und vorgezogene Einstellungen veranlasst werden. Ein wichtiger Bestandteil der Fachkräftebindung hingegen sind Einstellungen im Rahmen des SOLL-Stellenplans. Das jährliche Defizit zwischen tatsächlicher Stellenbesetzung und Stellenplan, das regelmäßig aus Ausfallzeiten, Teilzeitverträgen, unbesetzten Stellen entsteht, wird zur Qualitätssicherung und der Ressourcenschonung unter Auslastung des Stellenplans kompensiert.
Abstimmungsergebnis zum Antrag von Dr. Altmann:
Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschlusstext:
|
|||||||||||||||||||||||||||||
08.09.2022 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
die Neuausrichtung des Personalmanagements der Stadt Zeitz mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Stadt. Dazu wird der Beschluss vom 19.11.2018 zur Beschlussnummer VI/STR/20/0824/1911/18 auf nachfolgende Ziele aktualisiert:
Auf dieser Basis soll eine rechtzeitige Fachkräftegewinnung und ein optimaler Wissenstransfer, systematische Übergaben, rechtzeitige Einarbeitung von Nachfolgern gesichert und vorgezogene Einstellungen veranlasst werden. Ein wichtiger Bestandteil der Fachkräftebindung hingegen sind Einstellungen im Rahmen des SOLL-Stellenplans. Das jährliche Defizit zwischen tatsächlicher Stellenbesetzung und Stellenplan, das regelmäßig aus Ausfallzeiten, Teilzeitverträgen, unbesetzten Stellen entsteht, wird zur Qualitätssicherung und der Ressourcenschonung unter Auslastung des Stellenplans kompensiert.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||
15.09.2022 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
die Neuausrichtung des Personalmanagements der Stadt Zeitz mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Stadt. Dazu wird der Beschluss vom 19.11.2018 zur Beschlussnummer VI/STR/20/0824/1911/18 auf nachfolgende Ziele aktualisiert:
Auf dieser Basis soll eine rechtzeitige Fachkräftegewinnung und ein optimaler Wissenstransfer, systematische Übergaben, rechtzeitige Einarbeitung von Nachfolgern gesichert und vorgezogene Einstellungen veranlasst werden. Ein wichtiger Bestandteil der Fachkräftebindung hingegen sind Einstellungen im Rahmen des SOLL-Stellenplans. Das jährliche Defizit zwischen tatsächlicher Stellenbesetzung und Stellenplan, das regelmäßig aus Ausfallzeiten, Teilzeitverträgen, unbesetzten Stellen entsteht, wird zur Qualitätssicherung und der Ressourcenschonung unter Auslastung des Stellenplans kompensiert.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Ausbau der Barbarossastraße in Zeitz OT Kayna | VII/STR/20/0621/22 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Ausbau der Donaliesstraße in Zeitz | VII/STR/20/0613/22 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Ausbau der Straße Am Dreieck in Zeitz OT Luckenau | VII/STR/20/0611/22 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Ausbau des Platanenweges in Zeitz | VII/STR/20/0610/22 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Ausbau der Paul-Wegmann-Straße, der Freiheitsstraße und der Kurzen Straße in Zeitz | VII/STR/20/0609/22 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen | VII/STR/40/0663/22 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 17 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 96 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0656/22 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 18 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 97 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung an der August-Bebel-Straße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0657/22 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 19 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 98 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohnbebauung in der Querstraße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0658/22 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 20 | Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 99 „Eigenheimbebauung im Kurzen Weg OT Theißen“ | VII/STR/65/0664/22 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 21 | Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12-2 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0665/22 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 22 | Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12-3 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0666/22 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 23 | Baumpaten-Programm | VII/STR/65/0672/22 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 24 | Bürgerbaum-Programm | VII/STR/65/0674/22 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 25 | Aufwandsentschädigungen | VII/STR/BM/0668/22 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 26 | Sachstand zur aktuellen Situation in der Städtepartnerschaftsarbeit (Stand: August 2022) | VII/STR/40/0677/22 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 27 | 3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr - | II/STR/STR/0548/22-1 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 28 | Anfragen | ||||||||||||||||||||||||||||
N 29 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||
N 30 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 07.07.2022 | ||||||||||||||||||||||||||||
N 31 | Mitteilung über alle Vergaben gemäß § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VII/STR/32/0688/22 | |||||||||||||||||||||||||||
N 32 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0659/22 | |||||||||||||||||||||||||||
N 33 | Anfragen | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 34 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 35 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 36 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||