Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die nachfolgend dargestellte Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz – Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr-.
30.08.2022 - Ordnungsausschuss
Ö 6 - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die nachfolgend dargestellte Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz – Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr- mit den Änderungen der §§ 6 und 9 (Vorschlag der Verwaltung)
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die nachfolgend dargestellte Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz – Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr-.
Abstimmungsergebnis zum Antrag der CDU-Fraktion:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:
7
davon anwesend:
5
Ja-Stimmen:
3
Nein-Stimmen:
2
Stimmenthaltungen:
0
von der Abstimmung gemäß
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:
0
Der Antrag ist mehrheitlich empfohlen.
08.09.2022 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Ö 27 - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt - entsprechend des Antrages der CDU-Fraktion -die nachfolgend dargestellte Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz – Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr-.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:
12
davon anwesend:
10
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
3
von der Abstimmung gemäß
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:
0
15.09.2022 - Stadtrat Zeitz
Ö 37 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die nachfolgend dargestellte Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz – Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr-.