Tagesordnung - 27. Sitzung des Stadtrates Zeitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 26.01.2017 | ||||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
Ö 9 | Berufung Ortswehrleiter | VI/STR/32/0504/17 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Beteiligungsbericht 2017 | VI/STR/OB/0520/17 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz | VI/STR/75/0483/16 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2017 | VI/STR/20/0525/17 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme „Städtebaulicher Denkmalschutz“(STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) ; Verschiebungen im Rahmen der bewilligten und beantragten Fördermittel, Stand 30.01.2017 | VI/STR/63/0502/17 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Maßnahmen des Förderprogramms "Dorferneuerung/Dorfentwicklung" im Kostenrahmen der beantragten Maßnahme im Haushaltsjahr 2017 | VI/STR/65/0478/16 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Maßnahmen des Förderprogramms "Dorferneuerung/Dorfentwicklung" im Kostenrahmen der beantragten Maßnahme im Haushaltsjahr 2017 | VI/STR/65/0479/16 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Aufstellungsbeschluss des Vorhabenzogenen Bebauungsplanes Nr. 76 - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung | VI/STR/65/0497/17 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung des Gehweges und der Beleuchtung des Thomas-Müntzer-Platzes in Zeitz | VI/STR/65/0498/17 | |||||||||||||||||
Ö 18 | 2. Änderung der Rechnungsprüfungsordnung (RPO) | VI/STR/14/0505/17 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Verkaufsoffene Sonntage 2017 | VI/STR/32/0499/17 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt folgende Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2017:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.
Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird für den 11. Juni 2017 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht. Zur Innenstadt zählen die: Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse.
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16.03.2017 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt folgende Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2017:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.
Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird für den 11. Juni 2017 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht. Zur Innenstadt zählen die: Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse. Abstimmungsergebnis:
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23.03.2017 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 19 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/32/0500/17 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/32/0499/2303/17:
Der Stadtrat beschließt folgende Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2017:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.
Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird für den 11. Juni 2017 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht. Zur Innenstadt zählen die: Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse. Abstimmungsergebnis:
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Ö 20 | Verkaufsoffene Sonntage | VI/STR/32/0500/17 | |||||||||||||||||
Ö 21 | Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 22 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 23 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 26.01.2017 | ||||||||||||||||||
N 24 | Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 25 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 26 | Personalentscheidungen bei den Stadtwerken Zeitz GmbH | VI/STR/OB/0535/17 | |||||||||||||||||
N 27 | Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 28 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||