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Tagesordnung - 50. Sitzung des Stadtrates Zeitz  

Bezeichnung: 50. Sitzung des Stadtrates Zeitz
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 16.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 28.03.2019  
STR/0054/19  
Ö 5  
Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse      
Ö 8  
Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters      
Ö 9  
Beteiligungsbericht 2019  
Enthält Anlagen
VI/STR/OB/0964/19  
Ö 10  
Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2019  
Enthält Anlagen
VI/STR/20/0970/19  
Ö 11  
Bekanntgabe der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters nach § 65 Abs. 4 Satz 1 KVG LSA  
Enthält Anlagen
VI/STR/32/0951/19  
Ö 12  
Aufgabenstellung: Neuausrichtung der Webpräsenz der Region Zeitz
VI/STR/OB/0960/19  
Ö 13  
Fortschreibung Risikoanalyse und Brandschutzbedarf der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/32/0952/19  
Ö 14  
Ausbau der Rasberger Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0928/19  
Ö 15  
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Johannisteich“ in Zeitz
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0929/19  
Ö 16  
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Stephanstraße in Zeitz
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0939/19  
Ö 17  
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Loitscher Straße im Ortsteil Würchwitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0942/19  
Ö 18  
Ausbau der Johann-Traugott-Weise-Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0940/19  
Ö 19  
Ausbau des Kirchplatzes im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0941/19  
Ö 20  
Ausbau der Pfalzstraße im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0943/19  
Ö 21  
1. Änderung der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0961/19  
Ö 22  
Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen  
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0924/19  
Ö 23  
Kleingartenentwicklungskonzept für die Stadt Zeitz
VI/STR/65/0946/19  
    VORLAGE
   

 

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

 

Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

 

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

 

 

   
    09.04.2019 - Ortschaftsrat Zangenberg
    Ö 7 - geändert beschlossen
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    17.04.2019 - Bauausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

 

Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

 

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    23.04.2019 - Ortschaftsrat Nonnewitz
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Ergänzter Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

 

Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

 

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

 

Für die Kleingartenanlage Nonnewitz ist eine Teilfläche hinter der Fläche B (siehe Plan) weiterhin als Gartenland vorzuhalten.

 

 

Abstimmungsergebnis zum ergänzten Beschluss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    30.04.2019 - Ortschaftsrat Geußnitz
    Ö 8 - 
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

 

Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

 

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

6

66davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    30.04.2019 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 8 - abgelehnt
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

 

Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

 

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis zur Beschlussempfehlung zum Kleingartenentwicklungskonzept für die Stadt Zeitz              (Vorlage-Nr. VI/STR/65/0946/19)

Beschlusstext
Beschlussempfehlung für das beschließende Gremium:

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

r die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:......................10
davon anwesend:...................................8
Ja-Stimmen:......................................0
Nein-Stimmen:....................................7
Stimmenenthaltungen:...............................1
von der Abstimmung (gem. § 33 KVG-LSA) ausgeschlossen:....0

 

   
    09.05.2019 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

 

Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

 

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    16.05.2019 - Stadtrat Zeitz
    Ö 23 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0946/19   
   

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0946/1605/19:

 

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

 

Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

 

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

32

Ja-Stimmen:

30

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 24  
Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters      
N 25     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 26     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 28.03.2019    
N 27     Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters    
N 28     Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters    
N 29     Personalbesetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz vom 01.08.2019 bis 31.07.2020   VI/STR/40/0945/19  
N 30     Beschluss zur Übernahme von Geschäftsanteilen der Stadtwerke Detmold GmbH an die Stadtwerke Zeitz GmbH   VI/STR/OB/0959/19  
N 31     Grundstückstausch Antrag: Fraktion ALL   VI/STR/STR/0965/19  
N 32     Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters    
N 33     Schließung der Sitzung