Tagesordnung - 50. Sitzung des Stadtrates Zeitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 28.03.2019 | STR/0054/19 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
Ö 9 | Beteiligungsbericht 2019 | VI/STR/OB/0964/19 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2019 | VI/STR/20/0970/19 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Bekanntgabe der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters nach § 65 Abs. 4 Satz 1 KVG LSA | VI/STR/32/0951/19 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Aufgabenstellung: Neuausrichtung der Webpräsenz der Region Zeitz | VI/STR/OB/0960/19 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Fortschreibung Risikoanalyse und Brandschutzbedarf der Stadt Zeitz | VI/STR/32/0952/19 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Ausbau der Rasberger Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0928/19 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Johannisteich“ in Zeitz | VI/STR/65/0929/19 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Stephanstraße in Zeitz | VI/STR/65/0939/19 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Loitscher Straße im Ortsteil Würchwitz | VI/STR/65/0942/19 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Ausbau der Johann-Traugott-Weise-Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0940/19 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Ausbau des Kirchplatzes im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0941/19 | |||||||||||||||||
Ö 20 | Ausbau der Pfalzstraße im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0943/19 | |||||||||||||||||
Ö 21 | 1. Änderung der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz | VI/STR/40/0961/19 | |||||||||||||||||
Ö 22 | Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen | VI/STR/40/0924/19 | |||||||||||||||||
Ö 23 | Kleingartenentwicklungskonzept für die Stadt Zeitz | VI/STR/65/0946/19 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.
Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.
Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.
Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.
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09.04.2019 - Ortschaftsrat Zangenberg | |||||||||||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||||||||||||||
17.04.2019 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.
Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.
Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.
Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
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23.04.2019 - Ortschaftsrat Nonnewitz | |||||||||||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Ergänzter Beschluss:
Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.
Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.
Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.
Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.
Für die Kleingartenanlage Nonnewitz ist eine Teilfläche hinter der Fläche B (siehe Plan) weiterhin als Gartenland vorzuhalten.
Abstimmungsergebnis zum ergänzten Beschluss:
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30.04.2019 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||
Ö 8 - | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.
Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.
Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.
Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben. Abstimmungsergebnis:
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30.04.2019 - Ortschaftsrat Theißen | |||||||||||||||||||
Ö 8 - abgelehnt | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.
Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.
Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.
Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben. Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis zur Beschlussempfehlung zum Kleingartenentwicklungskonzept für die Stadt Zeitz (Vorlage-Nr. VI/STR/65/0946/19) Beschlusstext Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung. Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen. Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen. Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben. Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:......................10
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09.05.2019 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.
Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.
Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.
Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben. Abstimmungsergebnis:
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16.05.2019 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 23 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0946/19 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0946/1605/19:
Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.
Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.
Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.
Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben. Abstimmungsergebnis:
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Ö 24 | Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 25 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 26 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 28.03.2019 | ||||||||||||||||||
N 27 | Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 28 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 29 | Personalbesetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz vom 01.08.2019 bis 31.07.2020 | VI/STR/40/0945/19 | |||||||||||||||||
N 30 | Beschluss zur Übernahme von Geschäftsanteilen der Stadtwerke Detmold GmbH an die Stadtwerke Zeitz GmbH | VI/STR/OB/0959/19 | |||||||||||||||||
N 31 | Grundstückstausch Antrag: Fraktion ALL | VI/STR/STR/0965/19 | |||||||||||||||||
N 32 | Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 33 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||